Wie soll es mit der Stadterneuerung in der Altstadt weitergehen?

18.10.2021 07:00 | Stadtplanung

Die Verwaltung hat das Handlungskonzept für die Altstadt fortgeschrieben. Der Entwurf liegt nun aus. Betroffene können sich hierzu äußern.

Blick über die Altstadt. Foto: Manuela Wagner / Stadtplanungsamt Augsburg

Im Rahmen der Stadtsanierung unternimmt die Stadt Augsburg seit über 40 Jahren umfangreiche Anstrengungen zur Aufwertung der Altstadt. Hierzu wurden seit dem Anfang der 1980er Jahre insgesamt 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt. 

Zahlreiche Maßnahmen im öffentlichen sowie im privaten Bereich wurden im Rahmen der Städtebauförderung bereits erfolgreich umgesetzt. Eine ausführliche Darstellung der Sanierungsmaßnahmen in der Augsburger Altstadt beinhaltet die Evaluation der Maßnahmen, mit der sich der Stadtrat im Januar 2021 befasste. In gleicher Sitzung beauftragte der Stadtrat die Verwaltung auf Basis der Evaluation das Handlungskonzept für die Altstadt fortzuschreiben.

Mit der Fortschreibung des Handlungskonzepts sollen Beurteilungsgrundlagen über die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der Stadterneuerung in der Augsburger Altstadt gewonnen werden. Dazu wurde abgeglichen, welche Ziele erreicht bzw. weiterhin aktuell sind und welche neuen Herausforderungen sich stellen. Zugleich sollte die Frage beantwortet werden, welcher rechtliche Rahmen hierfür notwendig ist.

Die im Handlungskonzept aufgeführten Zielformulierungen, Handlungsansätze und Maßnahmenvorschläge sollen als Richtschnur für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Augsburger Altstadt als lebendiges und vielfältiges Zentrum einer Großstadt dienen. Es soll dazu beitragen, die innerstädtischen Bereiche zu stärken, sowie die Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Umwelt zu verbessern.

Nachdem nunmehr das fortgeschriebene Handlungskonzept im Entwurf vorliegt, werden die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen im Zeitraum vom 18. Oktober 2021 bis einschließlich 19. November 2021 hierzu beteiligt und zur Mitwirkung aufgefordert.

Der Entwurf des Handlungskonzepts kann im genannten Zeitraum im Flur des Stadtplanungsamtes und online eingesehen werden. Einzelheiten hierzu können dem Amtsblatt vom 8. Oktober 2021 entnommen werden.