Weitere Schutzmaßnahmen in Augsburg ab Freitag

24.11.2020 10:03 | Bürgerservice & Rathaus

Auf Bundes- und Landesebene wird diese Woche entschieden, ob und in welcher Form der Lockdown light verlängert wird. Aufgrund der weiterhin sehr hohen Fallzahlen in Augsburg und äußerst angespannten Lage im Uniklinikum, hat Oberbürgermeisterin Eva Weber bereits am heutigen Dienstag, 24. November, weitere lokale Schutzmaßnahmen für Augsburg angekündigt. Diese gelten ab Freitag, 27. November.

Augsburgs Krisenstab informiert: Ab Freitag, 27. November, gelten in Augsburg verschärfte Schutzmaßnahmen. Grafik: Stadt Augsburg

Die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg mit aktuell 284 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen ist weiterhin sehr hoch. Die Lage im Uniklinikum ist äußerst angespannt. Im Stadtgebiet Augsburg gelten ab Freitag, 27. November, 18 Uhr, deshalb weitere, zusätzliche Schutzmaßnahmen:

  • Wechselunterricht auch in Mittel- und Förderschule ab der 7. Jahrgangsstufe, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden kann
  • Reduzierung der zulässigen Kundinnen und Kunden in Geschäften/Einzelhandel: 20 Quadratmeter pro Kunde statt wie bisher 10 Quadratmeter pro Kunde
  • Verbot von Kunst- und Handwerkermärkten, Töpfermärkten und Flohmärkten (indoor und outdoor), Wochenmärkte dürfen stattfinden, Stadtmarkt bleibt geöffnet.
  • Präsenzveranstaltungen im Rahmen von außerschulischen Bildungsangeboten sind untersagt (insbesondere Erwachsenenbildung, Sprachschulen), sowie an Hochschulen, Musik- und Fahrschulen (theoretischer und praktischer Unterricht). Für die Abnahme von Prüfungen gilt weiterhin § 17 der 8. BayIfSMV.
  • Der Ausschank von offenen alkoholischen Getränken ist verboten und zwar ganztags, voraussichtlich in den Bereichen mit Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht gilt voraussichtlich auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Auch in Gebieten, wo bisher keine Maskenpflicht gilt.

Oberbürgermeisterin Eva Weber hat diese Maßnahmen am 24. November im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet. >>Hier können Sie das Video der Pressekonferenz ansehen.

Die Allgemeinverfügung und weitere Details werden im Lauf der Woche veröffentlicht. Abhängig von den Beschlüssen von Bund und Ländern werden die Maßnahmen gegebenenfalls noch angepasst.

Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den aktuellen Schutzmaßnahmen und dem Regelwerk, das Bund und Länder im Lauf der Woche beschließen. Unter anderem ist eine Kontaktbeschränkung auf 2 Haushalte mit – neu – maximal 5 Personen geplant. Sollte der Inzidenzwert wieder steigen, auf über 300, hat OB Weber angekündigt, eine allgemeine Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr als mögliche Maßnahme zu prüfen. (je/grr)