Weg frei für neue Kleingartenanlage beim Neuen Ostfriedhof

06.04.2023 07:00 | Stadtplanung

Bebauungsplan Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“; Inkrafttreten am 06. April 2023

Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 627 A. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Im Norden des Stadtteils Hochzoll, östlich des Neuen Ostfriedhofs und südlich der Blücherstraße, befinden sich aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen, die künftig nicht mehr für eine ursprünglich angedachte Friedhofserweiterung benötigt werden.

Auf den im städtischen Eigentum befindlichen Flächen soll eine Dauerkleingartenanlage mit bis zu 90 Parzellen errichtet werden. Hierfür besteht eine große Nachfrage. Ergänzend zur Kleingartenanlage soll im nördlichen Plangebiet ein öffentlicher, interkultureller Garten entstehen.

Das Vorhaben konnte nicht aus dem dort bisher geltenden Bebauungsplan entwickelt werden. Deshalb wurde im März 2022 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“ eingeleitet. Das Aufstellungsverfahren ist zügig vorangeschritten. Bereits am 30. März 2023 fasste der Stadtrat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 627 A. Mit der heutigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt der neue Bebauungsplan in Kraft und macht damit den Weg für den Bau der Kleingartenanlage endgültig frei.