So gehen wir in der Kita und in der Tagespflege mit der Notbetreuung ab 29.03.2021 um (Stand 26. März 2021)

27.03.2021 05:08 | Kindertagespflege Freie Kita Träger Bildung Kita Stadt Augsburg

Ab Montag, den 29.03.2021 findet der Betrieb in den Kitas und in der Tagespflege leider erneut als Notbetreuung statt, da der maßgebliche Inzidenzwert inzwischen wieder über die Grenze von 100 gestiegen ist.

Die Augsburger Werte können Sie hier einsehen. Sollte der maßgebliche Inzidenz-Wert wieder auf unter 100 fallen, kann wieder eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. Wir informieren Sie zeitnah. Allerdings ist dies derzeit nicht absehbar.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege und organisierten Spielgruppen gilt folgendes:

Notbetreuung in Ausnahmefällen für die Kitas und in der Tagespflege

Sie können als Eltern die Betreuung in der Kita und in der Tagespflege in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die Belastung für Sie ist uns bewusst. Nachdem die getroffenen Maßnahmen das Ziel haben, Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, bitte wir Sie um solidarisches Handeln im Sinne anderer Eltern, der Mitarbeitenden in den Kitas und der Tagespflegepersonen.

Notbetreuung ist möglich, wenn Sie

  • die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können, insbesondere, wenn Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen
  • eine Anordnung zur Betreuung für Ihr Kind vom Jugendamt haben, damit das Kindeswohl sichergestellt ist
  • wenn Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben
  • wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder wenn es wesentlich davon bedroht ist
  • anderweitig dringenden Bedarf haben und die Betreuung zuhause nicht sichergestellt werden kann.

Einen Vordruck, mit dem Sie den Betreuungsbedarf bestätigen können, finden Sie unter folgendem >> Link

Private Kinderbetreuung ist möglich

Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften mit Kindern aus höchstens zwei Haushalten ist weiterhin möglich.

Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten unsere Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiterhin. Das pädagogische Personal sowie die Tagespflegepersonen haben die Möglichkeit für Reihentestungen sowie von Antigen-Selbsttests.

Schulkinder und Horte:

Hier stehen ab Montag die Osterferien an. Kinder, deren Eltern Ferientage und Hortbetreuung gebucht haben und die Notbetreuung benötigen, können ihren Hort besuchen. Auch hier bitten wir Sie, zurückhaltend zu agieren.


Auch in Augsburg breiten sich Coronavirus-Infektionen aus, die durch bestimmte Mutationen, insbesondere die britische Mutation B.1.1.7, hervorgerufen werden. Wie sich diese neuen Mutationen auf den Verlauf der Pandemie auswirken werden, ist noch unklar. Es ist jedoch absehbar, dass sie die Pandemiebekämpfung erschweren, da die Mutationen ansteckender sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Personen mit Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht bzw. bei leichten Symptomen nur mit einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 besuchen.

Seit Montag, 15. März 2021, gilt daher aufgrund einer Festlegung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung Folgendes für Kinder und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen:

  • Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Wir möchten Sie bitten, den Einrichtungsleitungen bei allergischen Erkrankungen auf Verlangen ein entsprechendes Attest vorzulegen. 
     
  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) dürfen die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. 
      
  • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand – mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall – dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen. Die Betreuung in der Einrichtung ist erst wieder möglich, wenn das Kind in gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich. 
      
  • Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Auch eine erneute Testung nach Genesung ist nicht notwendig. Bereits mit dem Test zu Beginn der Erkrankung kann eine SARS-CoV-2-Infektion hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis nicht. 


Schnelltests für Kinder unter 6 Jahren beim Kinderarzt und bei der Messe ab 22.03. möglich

Um den großen Andrang bei den Kinderärzten zu bewältigen, bietet die Stadt Augsburg zusätzliche Testangebote für Kinder unter sechs Jahren am städtischen Testzentrum an der Messe Augsburg ab Montag, den 22.03.2021 an.               

An folgenden Tagen werden von geschultem Fachpersonal Tests für Kleinkinder unter sechs Jahren jeweils am Montag, Mittwoch von 17.00 – 19.00 Uhr und am Sonntag 14.00 – 18.00 Uhr angeboten.

Termine können unter www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/diagnosestelle vereinbart werden


Regelung der Kostenübernahme bei den Tests
Die Kosten für die Tests müssen Eltern nicht selber bezahlen.

Symptomfreie Kinder können einmal wöchentlich einen kostenfreien Schnelltest oder PCR-Test erhalten (Bürgertest).

Symptomatische Kinder können nur mit PCR-Test getestet werden. Für Kassenpatientinnen und -patienten übernimmt die Kosten die Kassenärztliche Vereinigung Bayern. Bei Privatpatientinnen und –patienten übernimmt – je nach Vereinbarung – die private Krankenkasse oder die Beihilfestelle die Kosten. Eltern müssen daher keine Kosten bei Kinderarztpraxen bezahlen.


Ausbau des Testangebots für Kinder bei Gurgel-/Spucktestungen wird geprüft
Um mehr Testmöglichkeiten für jüngere Kinder zu schaffen, ist die Stadt Augsburg bereits bezüglich sogenannter Gurgel-/Spucktestungen in Kontakt mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Gerade für jüngere Kinder ist der Einsatz von Nasenabstrichen eine große Herausforderung. Gurgeltestungen könnten sowohl zuhause mit den Eltern durchgeführt werden als auch in den von der Stadt betriebenen Testzentren angeboten werden.


Bitte beachten: Für externe Besucherinnen und Besucher (Eltern, Lieferantinnen und Lieferanten etc.) gilt weiterhin zum Schutz der Beschäftigten in der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske bzw. einer Maske mit gleichwertig genormtem Standard (z.B. FFP2-Maske).