Sanierungsgebiet Textilviertel Nr. 1 „AKS-Gelände“ wird aufgehoben

12.03.2021 07:41 | Stadtplanung

Geltungsbereich aufgehobenes Sanierungsgebiet Textilviertel Nr. 1. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Eine Gemeinde kann ein bestimmtes Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Stadtratsbeschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Sanierungsmaßnahmen sind jedoch zeitlich begrenzt. Wurde beispielsweise die Sanierung erfolgreich durchgeführt, dann ist die entsprechende Sanierungssatzung aufzuheben. Der Stadtrat muss dann einen Beschluss zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes fassen. Dieser Beschluss ist im Nachgang ortsüblich bekannt zu machen. Erst dann tritt die Aufhebung offiziell in Kraft.

Dies ist nun für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Textilviertel Nr. 1 „AKS-Gelände“ eingetreten. Mit Stadtratsbeschluss vom 25. Februar 2021 wurde sie für abgeschlossen erklärt. Details hierzu können der entsprechenden Beschlussvorlage inklusive Abschlussbericht zur Sanierungsmaßnahme Textilviertel Nr. 1 entnommen werden.

Durch die heutige Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt die Aufhebungssatzung in Kraft.

Weitere Informationen zum Gebiet der ehemaligen Augsburger Kammgarnspinnerei finden Sie hier.