Praxisnahes Online-Tool des BMWE und Workshop-Reihe für Unternehmen für die Vorbereitung auf bevorstehende Cybersicherheitsanforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen mit dem sog. „FitNIS2-Navigator“ ab sofort ein praxisnahes Online-Tool zur Verfügung stellt, damit Unternehmen auf die neue Rechtslage der Cybersicherheit vorbereitet sind.
Cybersicherheit umfasst den Schutz von Netzwerk- und Informationssystemen (NIS), ihren Nutzern und anderen betroffenen Personen vor Cybervorfällen und Bedrohungen. Mit der bevorstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) müssen mehr Unternehmen ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen professionalisieren und umfassende Nachweispflichten erfüllen. Erstmals werden auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Handwerksbetriebe verbindlichen Anforderungen an ihre IT-Sicherheit direkt oder innerhalb einer Lieferkette unterliegen.
FitNIS2-Navigator: Struktur und Begleitangebot
Der FitNIS2-Navigator ist modular aufgebaut und unterstützt Unternehmen in vier aufeinander abgestimmten Schritten:
- Quick-Check: Prüfung der eigenen Betroffenheit.
- Self-Assessment: Beurteilung der vorhandenen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
- Delta-Auswertung: Abgleich, in welchen Bereichen Lücken zur Erfüllung der neuen – von der NIS2-Richtlinie im Wesentlichen bereits zwingend vorgesehenen –Anforderungen bestehen.
- Aktionspläne: Passgenaue Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der eigenen Sicherheitsmaßnahmen und zur Erfüllung der neuen Sicherheitsvorgaben.
Der FitNIS2-Navigator bietet den KMU neben dem Online-Tool mit Beratungsangeboten und Schulungen sowie Hintergrundinformationen zur NIS2-Richtlinie zudem ein umfassendes Begleitangebot. Damit können sich die Unternehmen schon jetzt auf die neue Rechtslage vorbereiten.
Das Tool ist ein gemeinsames Projekt von „Deutschland sicher im Netz e.V.“ und der Universität Paderborn. Bei der Entwicklung des Navigators wurden Fachexperten, insbesondere aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des CyberIntelligence.Institute (CII), hinzugezogen.
Der FitNIS2-Navigator wurde im Rahmen der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ des Förderschwerpunkts Mittelstand-Digital des BMWE entwickelt. Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ unterstützt KMU in allen Fragen der Cybersicherheit.
ISMS-Werkstatt der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand
Ein weiteres Angebot, das ergänzend zum FitNIS2-Navigator auf die Anforderung der NIS2-Richtlinie einzahlt, ist die neue ISMS-Werkstatt der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand. Ein ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) legt Regeln, Methoden und Abläufe fest, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu schützen. Die Workshop-Reihe besteht aus fünf Basis- sowie optional zwei Aufbaumodulen und wird regelmäßig wiederholt. Teilnehmende Unternehmen können im Anschluss an ihre Teilnahme wichtige Cybersicherheitsbausteine umsetzen und einen wichtigen Schritt in Richtung NIS2-Konformität gehen. Die Anmeldung erfolgt hier.
Was ist „Mittelstand-Digital“?
Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ bietet mit dem bundesweiten Netzwerk der „Mittelstand-Digital Zentren“ und der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ umfassende Unterstützung bei der sicheren und nachhaltigen Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das BMWE ermöglicht die kostenfreie Nutzung aller Angebote von Mittelstand-Digital. Weitere Informationen finden Sie hier.
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ins deutsche Recht
Aktuell läuft die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Länder zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG). Der Deutsche Städtetag wird zum Referentenentwurf Stellung nehmen.