Planung für Kleingartenanlage beim Neuen Ostfriedhof

11.04.2022 07:00 | Stadtplanung

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“ vom 11. April 2022 bis 13. Mai 2022

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 627 A. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Im Norden des Stadtteils Hochzoll, östlich des Neuen Ostfriedhofs und südlich der Blücherstraße, befinden sich aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen, die ursprünglich für die Erweiterung des Neuen Ostfriedhofs vorgesehen waren. Dort plant die Stadt Augsburg nunmehr als Eigentümerin der Flächen den Bau einer Kleingartenanlage sowie eines interkulturellen Gartens, um der Unterversorgung an Kleingärten in den Stadtteilen Hochzoll und Lechhausen entgegenzuwirken. Aufgrund demographischer Veränderungen und veränderter Präferenzen bei der Bestattung hin zu Urnengräbern werden diese Flächen künftig nicht mehr für eine Friedhofserweiterung benötigt.

In der Kleingartenanlage sollen ca. 90 Kleingärten entstehen. Nördlich davon ist ein sogenannter interkultureller Garten geplant, in dem die Allgemeinheit anstelle eines Kleingartens eigene Beete bewirtschaften kann. 

Die aktuelle Planung lässt sich nicht aus dem dort bisher geltenden Bebauungsplan entwickeln. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Kleingartenanlage mit interkulturellem Garten beschloss der Stadtrat daher am 31. März 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“.

Der Vorentwurf dieses Bebauungsplanes liegt vom 11. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 im Flur des Stadtplanungsamtes öffentlich aus und kann zeitgleich im Internet unter www.augsburg.de/auslegung abgerufen werden. 

Weitere Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 8. April 2022 entnommen werden.