Neue Emissionskontingente für die Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA)
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 634 E „Nördlich der Straße ‚Beim Grenzgraben‘ (Abfallverwertungsanlage)“; Veröffentlichung im Internet und erneute Behördenbeteiligung vom 09. Februar 2026 bis einschließlich 13. März 2026
Auszug Entwurf Bebauungsplan Nr. 634 E; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg
Die AVA wurde 1991 nach dem damals geltenden Abfallrecht planfestgestellt. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss an den angrenzenden Immissionsorten Schall-Beurteilungspegel auferlegt, mit denen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm deutlich unterschritten werden. Diese sehr niedrig angesetzten Grenzen hinsichtlich der Lärmimmissionen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass oftmals nur mit verstärkten bzw. zusätzlichen – über dem Stand der Lärmminderungstechnik liegenden – Maßnahmen, notwendige baulich/technische Erweiterungs- und Änderungsvorhaben möglich waren. Durch eine Entscheidung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat die AVA zudem keine Sicherheit, dass eine beabsichtigte bzw. notwendige Maßnahme genehmigt wird. Das BImSchG-Verfahren ist daher ungeeignet den Standort der AVA für eine zukünftige Nutzung dauerhaft zu sichern und insgesamt angemessene Emissionskontingente für die Zukunft verbindlich festzuschreiben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 E sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Änderungen und Erweiterungen der AVA aus schalltechnischer Sicht geschaffen werden. Kern der Planung ist die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten im Bebauungsplan Nr. 634 E durch welche geregelt wird, welche Schallemissionen die Betriebe und Anlagen im Plangebiet aufweisen dürfen.
Der Entwurf des BP Nr. 634 E „Nördlich der Straße ‚Beim Grenzgraben‘ (Abfallverwertungsanlage)“ kann vom 09. Februar 2026 bis einschließlich 13. März 2026 im Internet unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/09761000-bp634e-aufstellung-b abgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen auch im Stadtplanungsamt aus. Details hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 06. Februar 2026 entnommen werden.