Bau-Turbo: Infoveranstaltung am 23. Februar

18.02.2026 10:09 | Bürgerservice & Rathaus

Wie werden Wohnbau-Projekte schneller genehmigt? Welche Regeln gelten dafür? Alle Fragen rund um den Bau-Turbo beantwortet die Stadt Augsburg bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Montag, 23. Februar, um 18 Uhr.

Auf dem Foto ist eine Baugrube zu sehen. Erste Steine zeigen schon den Grundriss für das Haus

Häuser und Wohnungen bauen dauert seine Zeit. Durch den Bau-Turbo soll es schneller gehen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Die Veranstaltung findet im Filmsaal des Zeughauses am Zeugplatz 4 statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. 

Infoveranstaltung für Bürgerinnen, Bürger und Bauunternehmen

Das Stadtplanungsamt erklärt dort die neue gesetzliche Grundlage für erleichterte und beschleunigte Wohnbauvorhaben. Bürgerinnen und Bürger, Architektinnen und Architekten sowie Bauträger können dabei Fragen an Baureferent Steffen Kercher sowie an weitere Expertinnen und Experten stellen.

Steffen Kercher: „Bau-Turbo ist eine große Chance“

„Insbesondere für größere Wohnungsbauprojekte, für die bislang eigens ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden musste, ist der Bau-Turbo eine große Chance“, betont Baureferent Steffen Kercher. „Das jahrelange Bebauungsplanverfahren kann durch eine Baugenehmigung ersetzt werden. Das bedeutet einen großen Zeitgewinn für die Vorhabenträger.“

Gesetzliche Grundlage für den Bau-Turbo

Die Basis für den Einsatz des Bau‑Turbos ist eine neue Regelung im Baugesetzbuch. Sie gilt seit Oktober 2025. Sie ermöglicht Städten und Gemeinden, bestimmte Wohnbau-Projekte schneller zu planen und zu genehmigen. Dafür muss das Vorhaben zu den städtebaulichen Zielen der Stadt passen. Der Stadtrat hat Ende Januar festgelegt, in welchen Gebieten Augsburg den Bau‑Turbo anwenden kann und welche Anforderungen für diese Projekte gelten. (pm/lf)

Der Grundsatzbeschluss des Stadtrats ist im Ratsinformationssystem unter der Vorlage BSV/26/61816 einsehbar. 

Weitere Infos finden Sie auf der Seite Bau-Turbo