Identitätsstiftende Strukturen der Schafweidsiedlung sollen erhalten werden

01.03.2021 07:23 | Stadtplanung

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 302. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Die Stadt Augsburg wird von Wachstum geprägt und verzeichnet eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die hohen Grundstücks- und Wohnungspreise führen auch in bereits bebauten Gebieten zu erheblichem Nachverdichtungsdruck. In der Vergangenheit sind in der weitgehend ursprünglichen und damit homogenen Schafweidsiedlung aus diesem Grund bereits einzelne Nachverdichtungen und somit Einschnitte in die großen zusammenhängenden rückwärtigen Gartengrundstücke erfolgt. Die identitätsstiftenden Strukturen gehen dadurch sukzessive verloren.

Zur Steuerung der baulichen Entwicklung, zum Erhalt der identitätsstiftenden zentralen Grünflächen, zur Wahrung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zur Bewältigung des künftigen Verkehrs beschloss der Stadtrat deshalb am 17. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 302 „Zwischen dem Sterntalerweg und der Straße ‚Am Bühl‘“. Dieser schafft eine klare Rechtsgrundlage für bestehende und geplante Wohngebäude in der Schafweidsiedlung, die den dort lebenden Familien ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten einräumt und gleichzeitig die wertvollen und identitätsstiftenden rückwärtigen Freibereiche erhält. Das Planungskonzept sieht dazu eine rückwärtige Baugrenze und eine Bebauungstiefe von 30 Meter gemessen von der Straßenhinterkante vor. Eine maßvolle Verdichtung soll damit auch in Zukunft möglich sein. Gleichzeitig nimmt die rückwärtige Baugrenze auf die vorhandene Bebauung Bezug, stellt sicher, dass alle bestehenden Hauptanlagen auch weiterhin innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen und wahrt den ursprünglichen Siedlungscharakter.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 302 mit Begründung einschließlich vorläufigem Umweltbericht wurde zwischenzeitlich ausgearbeitet und liegt vom 1. März 2021 bis einschließlich 1. April 2021 im Flur des Stadtplanungsamtes öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch empfohlen die Planunterlagen online anzusehen.

Einzelheiten zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 26. Februar 2021 entnommen werden.