Erhaltungssatzung für Gebiet beidseits der Lessingstraße

22.03.2021 08:43 | Stadtplanung

Lessingstraße. Foto: Stadtplanungsamt Augsburg

In einer Stadt wie Augsburg, die auf eine lange Geschichte zurückblicken kann und die sich gleichzeitig dynamisch entwickelt, sind historische Gebäude wichtige Identitätsstifter. Sie geben Stadtquartieren ein unverwechselbares Gesicht. Ein gutes Beispiel ist das Gelände der ehemaligen Augsburger Kammgarnspinnerei (AKS), wo die sanierten und umgenutzten Fabrikgebäude das Herz eines neuen Quartiers bilden, das sich wohltuend von beliebigen Neubau-Siedlungen unterscheidet. Auch im Bismarckviertel, welches nach dem Abbruch der Stadtbefestigung am Ende des 19. Jahrhunderts angelegt wurde, gibt es Straßenzüge und Quartiere, die bis heute von den historischen Gebäuden und Strukturen geprägt werden.

Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum und der zunehmenden Flächenknappheit mit enorm steigenden Bodenpreisen nimmt auch der Entwicklungsdruck auf solche historisch geprägten Quartiere zu. Dies führt dazu, dass an sich erhaltenswerte Gebäude abgebrochen und durch maximierte Neubauten ersetzt werden sollen, die auf örtliche Bezüge und Besonderheiten nur wenig Rücksicht nehmen. Solche Projekte stellen einen unwiederbringlichen Verlust für die Identität der Quartiere und das baukulturelle Erbe der Stadt dar.

Um die Stadtgestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild des Quartiers vor solchen Beeinträchtigungen zu schützen, hat der Stadtrat am 19. März 2021 die Festlegung des Erhaltungsgebietes Nr. 1 „Beidseits der Lessingstraße“ beschlossen. Durch die heutige Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt die entsprechende Erhaltungssatzung und damit eine Genehmigungspflicht für die Errichtung, den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des Erhaltungsgebietes in Kraft.