Crowdfunding-Förderung der Stadt Augsburg weiter verfügbar

05.03.2021 10:41 | Pressemitteilungen

Initiatorinnen und Initiatoren einer Crowdfunding-Kampagne können weiterhin Zuschüsse beantragen

  • Kreativdienstleistungen werden gefördert
  • Hälftige Übernahme der förderfähigen Leistungen
  • Teil der Initiative „Augsburg gründet!“

Seit einem Jahr unterstützt die Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg Gründerinnen und Gründer bei der Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen mit bis zu 2000 Euro pro Kampagne. „Wir stärken mit der Crowdfunding-Förderung der Stadt nicht nur die Augsburger Gründungsszene, sondern auch die lokale Kultur- und Kreativwirtschaft“, erläutert Oberbürgermeisterin Eva Weber das wirtschaftliche Engagement der Stadt. „Unser Ziel ist auch, Gründerinnen und Grüner zusammen zu bringen und deren Austausch zu fördern. Dafür bieten wir mit der Initiative „Augsburg gründet!“ den idealen Rahmen“, sagt die OB.

Fabiano Martucci, Gründer von Transformation Steps, war einer der Ersten, der das Angebot bisher genutzt hat. Sein Fazit ist positiv: „Auch wenn das finanzielle Ziel nicht erreicht wurde, sehe ich die Kampagne deshalb als erfolgreich an, weil sie zur Verbreitung meiner Marke, Produkte und Dienstleistungen beigetragen und deren Potential unter Beweis gestellt hat.“

Attraktive Finanzierungsform zur Kapitalgewinnung

Die Finanzierung des Gründungsvorhabens ist für die meisten Start-Ups die zentrale Herausforderung im Gründungsgeschehen. Mit Crowdfunding steht Gründerinnen und Gründern insbesondere in der Markteinführungsphase eine attraktive Finanzierungsform zur Verfügung, um Kapital für ihr Unternehmen einzusammeln. Beim Crowdfunding wird ein Projekt oder Vorhaben via Internet durch kleinere Geldbeträge vieler Einzelpersonen – der so genannten Crowd – finanziert. Das Besondere dabei ist, dass vorab ein Zeitraum sowie eine fixe Summe als Funding-Ziel festgelegt werden. Nur wenn das Ziel innerhalb der Frist erreicht wird, kommt es zum Geldfluss.

Kosten für Kreativleistungen förderwürdig

Als förderfähige Kosten wird die Erbringung von Kreativleistungen anerkannt. Dazu zählt zum Beispiel die Erstellung von Videos oder Texten, aber auch die Beratung zur Konzeption der Kampagne sowie zu begleitenden Social-Media- und Werbekampagnen und deren Durchführung. Weiteres Förderkriterium ist, dass die Initiatorinnen und Initiatoren der Kampagne ihren Unternehmens- oder Wohnsitz in Augsburg haben müssen. Auch die mit der Leistung beauftragten Kreativdienstleister müssen im Stadtgebiet ansässig sein.

Eine Crowdfunding-Förderung kann bei der Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg beantragt werden. Dort sind auch weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen erhältlich. E-Mail: wirtschaftsfoerderung@augsburg.de