Coronavirus: Neue Regelungen treten in Kraft

17.10.2020 10:19 | Bürgerservice & Rathaus

Augsburger 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 94,3. Die geänderten Vorgaben der Staatsregierung gelten in Augsburg ab sofort. U. a. gibt es Änderungen bei der Personenbegrenzung, beim Alkoholverkauf sowie für die Gastronomie.

Ab Samstag, 17. Oktober, gilt u. a. Maskenpflicht auf dem Rathausplatz. Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Neue Vorgaben der bayerischen Staatsregierung gelten ab sofort:

Die bayerische Staatsregierung hat am Freitagabend wie angekündigt die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem heutigen Samstag, den 17. Oktober 2020.

Die bisher gültigen Augsburger Regelungen werden an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung (auf Grundlage der 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50) angepasst und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die aktualisierten Regelungen auf Grundlage der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 in Augsburg sind:

  •  Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und Grundstücken sowie in Gastronomiebetrieben ist auf zwei Haushalte oder höchstens 5 Personen begrenzt.
     
  • Private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) sind auf zwei Haushalte oder höchstens 5 Personen begrenzt.
     
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Augsburg von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.

Für Augsburg gelten zusammenfassend daher folgende Regelungen ab sofort. Bei dieser Aufzählung sind auch die Regelungen aufgeführt, welche die Stadt Augsburg bereits erlassen hat, die nun aber von der Staatsregierung bekräftigend festgelegt wurden:

  • So lange Augsburg beim 7-Tage-Inzidenz 50 überschritten hat, gilt in allen Jahrgangsstufen und in allen Hochschulen eine Maskenpflicht auch am Platz.
     
  • Maskenpflicht gilt außerdem:

    - ganztägig in den bereits festgelegten Gebieten im Bereich der Innenstadt (siehe Karte)
    - Maskenpflicht in allen Kulturstätten, Kinobetrieben bzw. Filmvorführungen, sowie kulturellen Veranstaltungen und Freizeitstätten
    - Tagungen und Kongressen sowie allen Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
    - Außerdem in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die es bisher keine besonderen Regelungen gab
    - Ebenfalls in allen Märkten und im Bereich der Lechhauser Kirchweih
     
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt. To-go-Verkauf (außer alkoholischer Getränke entsprechend der Vorgaben) ist nach wie vor gestattet. Ebenfalls der Aufenthalt, außer es werden Speisen und Getränke konsumiert.
     
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in den festgelegten Bereichen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.
     
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Augsburg von 22:00 Uhr bis 06:00 untersagt

Alle aktuellen Informationen zu den Maßnahmen werden auf augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht.

Fallzahlen vom Samstag, 17. Oktober:

Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg meldet 86 neue Covid-19-Fälle. Bei 63 infizierten Personen ist die Infektionsquelle (noch) unbekannt. 23 Neuinfektionen wurden bei Kontaktpersonen bestätigter Covid-19-Fälle festgestellt.

In den vergangenen sieben Tagen wurden 281 Neuinfektionen im Stadtgebiet gemeldet. Das entspricht aktuell etwa 94,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt in Augsburg 1486 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. 1157 Personen gelten als genesen, 313 sind aktuell infiziert, 16 Personen sind verstorben.

Aufgrund der zuletzt ermittelten Fälle hat das Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen für sieben weitere Schulklassen und eine Kita-Gruppe veranlasst. Betroffene Schulen sind u.a. die Maria-Ward-Realschule, die Kerschensteiner-Grundschule, das A.B. von Stettensche Institut, die Berufsschulen II und IV, die Albert-Einstein-Mittelschule und die Staatliche Fachoberschule (FOS).