Coronavirus: 23 Neuinfektionen

05.03.2021 12:11 | Pressemitteilungen

7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 52,9 (Quelle: RKI), 56,2 (Quelle: Stadt Augsburg)

  • Insgesamt 12.414 Fälle in Augsburg
  • Drei weitere Todesfälle

Die Stadt Augsburg meldet 23 neue Covid-19-Fälle. Registriert wurden 20 Fälle mit Meldedatum Donnerstag, 4. März sowie zwei weitere Fälle mit Meldedatum Mittwoch, 3. März und ein weiterer Fall mit Meldedatum Dienstag, 2. März.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 12.414 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 11.750 Personen gelten als genesen, 326 sind aktuell infiziert, 338 Personen sind verstorben.

Bei den drei Todesfällen, die dem Gesundheitsamt am Donnerstag, 4. März, gemeldet wurden, handelt es sich um drei männliche Patienten der Jahrgänge 1934, 1939 und 1957.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 52,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 56,2.

Verstöße gegen Maskenpflicht werden strenger geahndet

Die Stadt Augsburg hat die Maskenpflicht bislang weniger streng als in der Verordnung des Freistaats Bayern vorgesehen vollzogen. Insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Temperaturen war jedoch festzustellen, dass sich wieder eine größere Anzahl von Personen im Innenstadtbereich aufhält. Die Personen waren vermehrt beispielsweise mit einem Getränk oder einer Zigarette in der Hand ohne Maske unterwegs und nutzten den bisherigen großzügigen Vollzug der Verordnung aus. So saßen beispielsweise Personen auf dem Rathausplatz, die ein Getränk bei sich hatten und sich ohne Masken unterhielten.

Masken-Pausen beim Essen, Trinken und Rauchen

Dies kann aus Gründen des Infektionsschutzes nicht hingenommen werden und ist unter den geltenden Regelungen der 11. BayIfSMV auch nicht gestattet. Daher hat die Stadt entschieden, dass der Ordnungsdienst der Stadt Augsburg die Maskenpflicht nach einer Übergangsfrist ab Freitag, 5. März, strenger vollziehen wird. Dies bedeutet, dass lediglich beim Trinken, Essen oder Rauchen die Maske abgenommen werden darf, sie aber nach dem Zug an der Zigarette oder dem Abbeißen oder dem Trinken unverzüglich wieder aufgesetzt werden muss. Das bloße In-der-Hand-Halten einer glühenden Zigarette, einer Speise oder eines Getränks berechtigt nicht, die Maske abzusetzen.

Weitere Informationen unter: www.augsburg.de/coronavirus