Befragung zum Augsburger Mietspiegel 2021

26.02.2021 08:51 | Umwelt & Soziales

Im Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird, wird die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ermittelt. Angesichts des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes und steigender Mieten in der Stadt Augsburg wird der qualifizierte Mietspiegel für das Jahr 2021 neu erstellt.

30.000 Haushalte werden für den Mietspiegel befragt. Die Auskünfte sind freiwillig. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen ist dank des Mietspiegels sichergestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Stadt Augsburg leistet so einen Beitrag gegen gesetzeswidrige Mietpreiserhöhungen („Mietwucher“). Auch die Bestimmungen der in Augsburg geltenden Mietpreisbremse bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen nehmen Bezug auf die „ortsübliche Miete“. Der qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Augsburg wurde im Jahr 2017 zum ersten Mal erstellt und im Jahr 2019 fortgeschrieben. Entsprechend § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verliert dieser Mietspiegel mit Ablauf des 30. November 2021 seine Eigenschaft als „qualifizierter“ Mietspiegel und wird deshalb neu erstellt.

Befragung findet schriftlich statt

Die Befragungen finden dieses Mal ausschließlich schriftlich statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online schnell und einfach auszufüllen. Sozialreferent Martin Schenkelberg appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Fragebogen gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Unsere Maßnahmen zur Regulierung des Mietmarktes können nur greifen, wenn der Mietspiegel auf einem soliden Fundament steht. Der Mietspiegel dient den rund 100.000 Haushalten, die zur Miete wohnen und letztlich der ganzen Stadtgesellschaft, weil er mehr Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt schafft.“

Eine Befragung auf freiwilliger Basis

Mit der Erhebung der notwendigen Daten und der Erstellung des Augsburger Mietspiegels hat die Stadt - wie auch schon bei der letzten Erhebung zum ersten Augsburger Mietspiegel - das Institut „EMA – Institut für empirische Marktanalysen“ beauftragt. Das Institut hat unter anderem auch Mietspiegel für die Städte Regensburg, Mannheim und Offenburg erstellt. Ab Mitte Februar werden die anhand einer zufälligen „Stichprobenziehung“ ausgewählten 30.000 Haushalte vom Institut „EMA“ ein Schreiben mit dem Fragebogen erhalten. Die Datenerhebung im Rahmen des Mietspiegels 2021 findet einmalig und unter Beachtung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) statt.

Was im Rahmen der Befragung erfasst wird

Im Fragebogen zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels sind anzugeben:

  • Angaben zum Mietobjekt
  • Angaben zum Mietverhältnis, zum Mietvertrag und zur Mietzahlung
  • Angaben zu Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Größe der Wohnung
  • Angaben zur Lage des gemieteten Objekts

Auch Angemessenheit bei Wohnkosten wird neu ermittelt

Mit dem „qualifizierten Mietspiegel“ wird zur Ermittlung des bestehenden Mietniveaus auch der periodisch zu ermittelnde „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“ erneuert. Dieser dient dazu, die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln, für deren Bewilligung die Stadt Augsburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig ist. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) sind darauf angewiesen, dass die Kosten der Unterkunft regelmäßig an die Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt angeglichen werden. Durch die gleichzeitige Datenerhebung des „qualifizierten“ wie „grundsicherungsrelevanten“ Mietspiegels werden Kosten eingespart und der Aufwand reduziert.

EMA-Institut steht bei Rückfragen zur Verfügung

Während des Befragungszeitraums steht für Rückfragen rund um das Ausfüllen des Fragebogens und zur Onlinebefragung auch das EMA-Institut telefonisch unter 0941 380700 und per E-Mail an support@ema-institut.de zur Verfügung. (pm/roja)