Gartenbrunnen
Adresse & Kontakte
Wasser- und Brückenbau | |
Annastr. 16 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-7413 |
Fax | 0821 324-7425 |
wasserbau.mtba@augsburg.de | |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Beschreibung
Wenn Sie mittels eines eigenen Brunnens Wasser in geringen Mengen für den eigenen Haushalt zutage fördern möchten, sind Sie verpflichtet diesen Erdaufschluss bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 49 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 30 Abs. 1 BayWG).
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Wasserentnahme darf keinen gewerblichen Zwecken (z.B. Gärtnerei) dienen
- Es darf nur ein einziger Haushalt versorgt werden
- Der Standort darf nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen (Näheres siehe Wichtige Hinweise).
Zur Entnahme einer geringen Menge (bis ca. 3 l/s) ist auch der Einsatz einer elektrischen Pumpe möglich. Auskünfte zum mittleren und höchsten Grundwasserstand erhalten Sie hier.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bedarf es keiner wasserrechtlichen Gestattung, bzw. keiner wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 WHG).
Sie sind nur verpflichtet die Niederbringung des Brunnens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Dies können Sie mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises (nPA) in Verbindung mit dem elektronischen Antrag online einreichen.
Alternativ finden Sie unter „Formulare“ auch Vorlagen zur schriftlichen Einreichung.