Altlastenauskünfte

Das Vorliegen einer Altlast und auch der bloße Verdacht für das Vorliegen einer schädlichen Verunreinigung können sich auf den Wert eines Grundstücks auswirken. Es wird daher empfohlen, vor einem Grundstückskauf oder auch einer Umnutzung bei der Unteren Bodenschutzbehörde eine Auskunft aus dem Altlastkataster zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht vom Grundstückseigentümer benötigen, falls Sie nicht selber Eigentümer sind.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit Ihrer Altlastanfrage beträgt 2-4 Wochen. Bitte stellen Sie Ihre Altlastanfrage daher rechtzeitig! In Ausnahmefällen können eiligere Anfragen bevorzugt bearbeitet werden. Bitte kontaktieren Sie das Umweltamt in diesem Fall telefonisch.