Schuleingangsuntersuchung
Bei der Untersuchung im Gesundheitsamt führen Fachkräfte die Kinder durch ein standardisiertes, spielerisches Screening und beraten ggf. zu möglichen Förder- oder Therapiemaßnahmen.
Die Schuleingangsuntersuchung findet auf Einladung des Gesundheitsamts in den zwei Jahren statt, bevor Ihr Kind in die Grundschule (erste Jahrgangsstufe) kommt. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht.
Seit September 2024 wird in der Stadt Augsburg die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) durchgeführt. Die Untersuchung findet in der Regel im vorletzten Kindergartenjahr statt.
Ziele der Schuleingangsuntersuchung
Die Frage, ob ein Kind Unterstützung für den erfolgreichen Schulstart benötigt, steht im Mittelpunkt der Schuleingangsuntersuchung. Nur bei frühzeitigem Erkennen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen bleibt genug Zeit, durch Fördermaßnahmen gute Voraussetzungen für die ersten Schuljahre zu schaffen. Damit wird die Chancengleichheit für alle Kinder erhöht.
Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet:
- die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes
- die Vorlage der U8 oder U9 und des Impfausweises
- einen Hör- und Sehtest
- die Messung von Körpergröße und -gewicht
- die Erfassung der sprachlichen Entwicklung
- standardisierte, spielerische Tests
- bei Bedarf eine ärztliche Untersuchung
Die Personensorgeberechtigten erhalten nach abgeschlossener Untersuchung den Mitteilungsbogen für die Schule.
Infos zur Terminvereinbarung
Informationen zur Terminvereinbarung für die Schuleingangsuntersuchung erhalten Personensorgeberechtigte postalisch im Laufe des vorletzten Kindergartenjahres durch das Gesundheitsamt.