Silvester und Feuerwerk in Augsburg

Damit alle einen schönen und sicheren Jahreswechsel verbringen können, gibt es hier einen Überblick über die Regeln zum Böllern in Augsburg. 

Wann darf geböllert werden?

Feuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Außerhalb dieser Zeit ist zünden von Pyrotechnik nur mit Sondergenehmigung des Ordnungsamtes erlaubt. In der Augsburger Innenstadt und in besonders geschützten Bereichen ist Böllern immer verboten – auch zum Jahreswechsel. 


Wo ist Böllern und Feuerwerk in Augsburg verboten? Was gilt in der Innenstadt?

Feuerwerksverbot rund um Krankenhäuser, Kirchen und Pflegeheime

In unmittelbarer Nähe von

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altenheimen
  • besonders brandempfindlichen Gebäuden

ist es aus Sicherheitsgründen immer verboten, Raketen, Böller und Co. zu zünden – auch zum Jahreswechsel.

Feuerwerksverbot in der Augsburger Innenstadt

  • Pyrotechnikverbot im  Innenstadt-Bereich zwischen Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee einschließlich der genannten Straßen. 
  • Mitnahme von Raketen untersagt: Wer in der Innenstadt unterwegs ist, darf auch keine pyrotechnischen Gegenstände bei sich tragen.
  • Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Augsburger Innenstadt nicht erlaubt.

Feuerwerksverbot im Stadtwald

Feuer und Feuerwerke im Wald und am Waldrand (= 100 Meter Abstand zum Wald) sind aus Brandschutzgründen immer verboten. 
Das regelt das Bayerische Waldgesetz in Art. 17 BayWaldG. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Karte der Feuerwerkverbotszonen in Augsburg

Rot = Keine Pyrotechnik (auch nicht dabei haben), keine Glasflaschen, keine Dosen

Gelb = Verbot rund um Schutzobjekte, Feuerwerk zu zünden

Zur Übersichtskarte der Verbotszone geht es hier

Waldgebiete sind auf der Karte nicht explizit gekennzeichnet. Im Wald sind Feuer und Feuerwerk immer verboten. 


Warum ist Böllern in Teilen Augsburgs verboten?

Für mehr Sicherheit bei Menschenansammlungen und zum Schutz historischer und wichtiger Einrichtungen gilt in Teilen Augsburgs ein Feuerwerksverbot. 

Das regelt die sogenannte Sprengstoffverordnung und die Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze. Letztere gilt seit 2017. Dort ist auch das Verbot für Glasflaschen geregelt. 

Die Verwendung von offenem Licht und Feuerwerken im Wald und am Waldrand (= 100 Meter Abstand zum Wald) ist aus Brandschutzgründen grundsätzlich verboten. Das regelt das Bayerische Waldgesetz in Art. 17 BayWaldG.


Warum verbietet die Stadt das Silvesterfeuerwerk nicht ganz?

Städte und Gemeinden können das Abbrennen Pyrotechnik nach aktueller Rechtslage nicht umfangreich verbieten. Das geht nur in Bereichen mit besonderen Gefahrenlagen, beispielsweise bei großen Menschenansammlungen oder in der Nähe brandempfindlicher Gebäude. Hier hat die Stadt Augsburg bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen. 

Das Vermeiden von Lärm, Feinstaub und Müll reicht nach aktueller Rechtslage nicht aus, um ein Verbot für das gesamte Stadtgebiet zu verhängen. Deshalb ist auch gegenseitige Rücksicht so wichtig.


Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Brennt eine Person Feuerwerk in den Verbotszonen oder ohne Genehmigung zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember eines Jahres ab, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Wo darf in Augsburg geböllert werden?

In den Bereichen, in denen Feuerwerke nicht explizit verboten sind, kann geböllert werden. Beispiele sind das Plärrer-Areal, das Reese-Areal, zwischen City-Galerie und Glaspalast. Wo Feuerwerk an Silvester verboten ist, kann auf der Übersichtskarte oben oder auf der Karte „Pyrotechnikverbot“ im Geoportal nachgelesen werden.

Bitte passen Sie auf sich und andere auf und beachten Sie unsere Tipps zu Silvester. Halten Sie mindestens 8 Meter Abstand – zu Personen, Fahrzeugen, Bäumen und Häusern.


Mehr Tipps zu Silvester

Feuerwerk kann gefährlich sein und birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Sorgen Sie mit diesen Tipps vor und entlasten Sie Feuerwehr und Rettungsdienst.

  • Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer. 
  • Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvester-Feuerwerk nutzen.
  • Schließen Sie Fenster und räumen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
  • Brennen Sie das Feuerwerk nur draußen auf freien Flächen und mit genügend Abstand – mindestens 8 Meter – zu Personen, Fahrzeugen, Bäumen und Häusern ab.
  • Zünden Sie Zündversager nicht erneut an.
  • Feuerwerk niemals in der Hand zünden. 
  • Sorgen Sie für einen stabilen Untergrund. Batterien auf ebenen Untergrund stellen und seitlich sichern. Flaschen für Raketen in die Getränkekiste – nur so kann nichts kippen.
  • Viele Unfälle passieren durch den Einfluss von Alkohol und Drogen. Deshalb bitte Feuerwerk nur nüchtern zünden.
  • Silvester auch für Haustiere gut vorbereiten. Besonders Hunde und Katzen in der Wohnung sichern. Rückzug ermöglichen. Bei weiteren Fragen hilft der Tierarzt oder die Tierärztin weiter.
  • Im Notfall 112

Mehr Infos zum Umgang mit Pyrotechnik hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf ihrer Homepage bam.de zusammengestellt.


Zu guter Letzt – ans Aufräumen denken

Wer böllert, ist auch verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern. Abgebrannte Feuerwerkskörper vollständig auskühlen lassen und mit dem Hausmüll entsorgen. Am besten am nächsten Tag alle zusammen. 

Die Stadt Augsburg wünscht ein schönes und sicheres Silvester und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.