Informationen für Händler
Sie interessieren sich für einen Stand auf dem Stadtmarkt? Auf dieser Seite erfahren Sie alles über freie Verkaufs- und Gastronomieflächen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist folgender Verkaufsplatz auf dem Stadtmarkt zu vergeben:
Verkaufsplatz in der Viktualienhalle (Doppelstand)
Größe: Ca. 34 m²
Gebühren:
Monatlich ca. 1.000,00 € brutto, zzgl. Nebenkosten (eine detaillierte Gebührenkalkulation kann nach Einreichung eines aussagekräftigen Geschäfts- und Betriebskonzepts erstellt werden). Grundlage für die Ermittlung der tatsächlichen Gebühren ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte in der Stadt Augsburg (Marktgebührensatzung).
Konzeptionelle Ausrichtung:
Vielseitig nutzbarer Verkaufsplatz. Der Verkaufsplatz steht bevorzugt regionalen Produzentinnen und Produzenten von Käse- und Molkereiprodukten zur Verfügung. Ebenso sind Händlerinnen und Händler willkommen, die mit regionalen Lebensmitteln zur Stärkung und Weiterentwicklung auf dem Augsburger Stadtmarkt beitragen.
Darüber hinaus können auch neue, innovative und vielseitige Verkaufskonzepte eingereicht werden. Gesucht werden Konzepte, die das bestehende Marktangebot sinnvoll ergänzen und zur Attraktivität des Augsburger Stadtmarktes beitragen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Marktamt unter der Telefonnummer 0176/45537509 oder unter marktamt.stadt@augsburg.de zur Verfügung. Ihr aussagekräftiges Geschäfts- und Betriebskonzept senden Sie bitte bis spätestens 30.11.2026 ebenfalls per E-Mail an marktamt.stadt@augsburg.de.
Fotos: Augsburg Marketing
Voraussichtlich ab Januar/Februar 2027 ist folgender Verkaufsplatz auf dem Stadtmarkt zu vergeben:
Verkaufsstand auf dem Augsburger Stadtmarkt
Größe: Ca. 22 m² Verkaufsfläche im Innenbereich sowie ca. 20 m² zusätzliche Warenauslage
Gebühren:
Monatlich ca. 1.440,00 € brutto, zzgl. Nebenkosten (eine detaillierte Gebührenkalkulation kann nach Einreichung eines aussagekräftigen Geschäfts- und Betriebskonzeptes erstellt werden). Grundlage für die Ermittlung der tatsächlichen Gebühren ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte in der Stadt Augsburg (Marktgebührensatzung).
Ablöse:
Die vorhandene Markise kann übernommen werden. Die Ablöse erfolgt direkt mit der bisherigen Standbetreiberin und in Abstimmung mit dem Marktamt.
Konzeptionelle Ausrichtung:
Vielseitig nutzbarer Verkaufsstand. Der Verkaufsplatz steht grundsätzlich allen Handelskonzepten offen, die das bestehende Angebot auf dem Augsburger Stadtmarkt sinnvoll ergänzen und zu dessen Attraktivität beitragen.
Nicht zugelassen sind gastronomische Konzepte.
Bevorzugt werden insbesondere:
- Floristinnen und Floristen
- Gärtnereien
- Blumen- und Pflanzenfachgeschäfte
- Anbieterinnen und Anbieter von Schnittblumen
- Kranz- und Dekorationshersteller
- Regionale Produzentinnen und Produzenten aus dem Bereich Blumen, Pflanzen und saisonale Dekoration
Darüber hinaus können auch neue, innovative und vielseitige Verkaufskonzepte eingereicht werden. Gesucht werden Konzepte, die das bestehende Marktangebot sinnvoll ergänzen und zur Stärkung und Weiterentwicklung des Augsburger Stadtmarktes beitragen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Marktamt unter der Telefonnummer 0176/45537509 oder unter marktamt.stadt@augsburg.de zur Verfügung.
Ihr aussagekräftiges Geschäfts- und Betriebskonzept senden Sie bitte bis spätestens 30.12.2026 ebenfalls per E-Mail an marktamt.stadt@augsburg.de
Stadtmarkt
Adresse & Kontakte
| Telefon | 0821 324-3912 |
| marktamt.stadt@augsburg.de | |
| Stadtmarkt, Marktmittelbau, I. Stock, Zimmer 109 | |
| Lage im Stadtplan |