Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen: Erst erfasst, dann ausgeblendet
Karl-Nolan-Straße 2
86157 Augsburg
Im Nationalsozialismus und über das Kriegsende hinaus wurden Menschen mit Behinderungen erfasst, begutachtet und ermordet. Danach wurden sie lange weder als Opfer anerkannt noch in der Gesundheitsversorgung ausreichend berücksichtigt. Erst mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, wurde festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen dieselbe Gesundheitsversorgung zusteht wie allen anderen. Seither wird international und zunehmend auch in Deutschland genauer gefragt, wie ungleich der Zugang zu medizinischer Versorgung verteilt ist und wie wenig darüber bislang bekannt ist. Der Vortrag geht der Frage nach, wie es heute um die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen steht. Dieses Wissen ist Voraussetzung dafür, sie zu verbessern.
Prof. Dr. Birgit Prodinger hat den Lehrstuhl für die Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung und Teilhabebeschränkungen an der Medizinischen Fakultät der Univ. Augsburg inne und ist Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Augsburg.