Das Projekt Schmierflink
Selbst wenn sie manchmal noch so kunstvoll sind, unerlaubt angebrachte Graffiti sind Sachbeschädigung. Deren Entfernung schlägt mit hohen Kosten zu Buche, ganz zum Ärger der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Kommune.
Richtlinie für Förderprojekt „Schmierflink“ erweitert
Bisher können betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer eine finanzielle Förderung bei der Stadt Augsburg beantragen. Gefördert wird die ordnungsgemäße und dauerhafte Beseitigung von illegalen Graffiti. Aber auch daran anschließende vorbeugende Maßnahmen wie eine spezielle Beschichtung der Oberflächen oder die Begrünung mit Kletterpflanzen können gefördert werden.
Ab sofort können im Ausnahmefall auch Religionsgemeinschaften eine Förderung erhalten.
Über die Bewilligung der Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Schwerpunktmäßig wird bei der Vergabe die Beseitigung von Hassparolen und verfassungsfeindlichen Symbolen gefördert.
Der Antrag auf Förderung kann online oder per Post eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Antragseingang.
Bitte beachten: Bei denkmalgeschützen Gebäuden ist vor jedem Förderantrag zuerst eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis auf Beseitigung des Graffiti zu stellen. Diese kann bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.
FAQ
Antrags- und förderberechtigt sind natürliche Personen für die in ihrem Eigentum stehenden baulichen Anlagen, Erbbauberechtigte von Grundstücken sowie Bevollmächtigte entsprechender Anlagen mit dem Nachweis einer Vertretungsberechtigung, in Ausnahmefällen auch Religionsgemeinschaften. Wohnungseigentümergemeinschaften sind dann antragsberechtigt, wenn das Eigentum zu über 50 % bei natürlichen Personen liegt.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gebäude und bauliche Anlagen, die sich
- im Eigentum des Bundes oder der Bundesländer und deren Tochterunternehmen,
- im Eigentum der Deutschen Bahn,
- im Eigentum von Unternehmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung und Telekommunikation,
- im Eigentum sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen sowie im Eigentum von juristischen Personen befinden.
Die Stadt Augsburg stellt Fördermittel für die ordnungsgemäße und dauerhafte Beseitigung von illegalem Graffiti und anschließende vorbeugende Maßnahmen zu deren Verhinderung an straßenseitigen Außenflächen baulicher Anlagen im Stadtgebiet Augsburg bereit.
Vorbeugende Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind
- die zugelassenen, handelsüblichen Beschichtungen von Wänden, von deren Oberfläche sich Graffiti leicht und rückstandslos entfernen lassen und bei denen auch die wiederholte Reinigung mit aggressiven Graffitientfernern zu keiner nennenswerten Oberflächenabnutzung führt.
- die Begrünung mit Kletterpflanzen ggf. in Verbindung mit Rankhilfen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 % der Gesamtkosten für die ordnungsgemäße und dauerhafte Beseitigung von illegalem Graffiti und anschließende vorbeugende Maßnahmen gewährt.
- Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt 5.000 € pro Grundstück und Jahr.
- Bei Eigenleistung werden die Materialkosten erstattet, maximal jedoch 500 € pro Grundstück und Jahr.
Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt 5.000 € pro Grundstück und Jahr. Bei Eigenleistung werden die Materialkosten erstattet, maximal jedoch 500 € pro Grundstück und Jahr.
Graffiti im Sinne dieser Richtlinie sind alle mittels Farbe wasserfest aufgebrachten Bilder, Schriftzüge oder Zeichen, die ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Wandflächeneigentümers aufgebracht worden sind.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Antrag verbindlich entschieden oder einem förderunschädlichen Vorhabenbeginn ausdrücklich zugestimmt wurde. Der Abschluss der gesamten Maßnahme ist durch Vorlage von Leistungsnachweisen, Fotos sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege, bei Eigenleistungen Rechnungsbelege für Materialkosten zu belegen. Die Belege sind innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Maßnahmen vorzulegen. Der Zuschuss wird nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung ausgezahlt.
Bevor Sie den Förderantrag stellen können, müssen Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Denkmalrechtliche Erlaubnis auf Entfernung des Graffitis stellen, diese bekommen Sie zeitnah und kostenfrei.