
Das Projekt Schmierflink
Selbst wenn sie manchmal noch so kunstvoll sind, unerlaubt angebrachte Graffiti sind Sachbeschädigung. Deren Entfernung schlägt mit hohen Kosten zu Buche, ganz zum Ärger der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Kommune.
Richtlinie für Förderprojekt „Schmierflink“ erweitert
Bisher können betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer eine finanzielle Förderung bei der Stadt Augsburg beantragen. Gefördert wird die ordnungsgemäße und dauerhafte Beseitigung von illegalen Graffiti. Aber auch daran anschließende vorbeugende Maßnahmen wie eine spezielle Beschichtung der Oberflächen oder die Begrünung mit Kletterpflanzen können gefördert werden.
Ab sofort können im Ausnahmefall auch Religionsgemeinschaften eine Förderung erhalten.
Über die Bewilligung der Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Schwerpunktmäßig wird bei der Vergabe die Beseitigung von Hassparolen und verfassungsfeindlichen Symbolen gefördert.
Der Antrag auf Förderung kann online oder per Post eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Antragseingang.
Bitte beachten: Bei denkmalgeschützen Gebäuden ist vor jedem Förderantrag zuerst eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis auf Beseitigung des Graffiti zu stellen. Diese kann bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.