Parkraummanagement im Antonsviertel
Parkplatzsuchende kennen den hohen Parkdruck im Antonsviertel. Die Nähe zur Innenstadt sowie regelmäßige Veranstaltungen in der Erhard-Wunderlich-Halle und im Kongress am Park stellen eine besondere Herausforderung für das Wohnquartier dar. Die Stadt Augsburg möchte die Situation entschärfen und das Parkraumangebot bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse anpassen.
Neue Parkregelungen voraussichtlich ab Mitte 2026
Bitte klicken Sie auf die Karte zum Vergrößern. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Zonen finden Sie weiter unten.
Es gelten sechs verschiedene Parkzonen:
Bewohnerparken:
Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen.
Parkscheiben-Regelung werktags (9:30 – 20:30 Uhr), Bewohner frei:
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind.
Die maximale Parkdauer beträgt 4 Stunden.
Parkscheibenpflicht
Bewohner frei: Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheibenpflicht und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.
Parkscheiben-Regelung werktags (9:30 – 20:30 Uhr):
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind
Die maximale Parkdauer beträgt 4 Stunden.
Parkscheibenpflicht
Erhard-Wunderlich-Parkplatz
Gebühren-Regelung Mo bis So (9:30 bis 20:30 Uhr):
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind.
Die Parkdauer ist unbegrenzt.
Gebührenpflichtig: für die ersten fünf Stunden 1 €/Stunde, dann automatisch Tagesticket für 6 €
Ohne Parkregelung:
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind.
Die Parkdauer ist unbegrenzt.
Ladezone
Ladezonen dienen als Möglichkeit zum vereinfachten Be- und Entladen, zum Beispiel zur Anlieferung für Gewerbetreibende.
Bewohnerinnen und Bewohner des Antonsviertels können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Den Bewohnerparkausweis erhält, wer mit Hauptwohnsitz im Antonsviertel gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt.
- Die Kfz-Bewohnerparkausweise können in einem der Bürgerbüros beantragt werden oder mit unserem Online-Formular Bewohnerparkausweis; Antrag.
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beträgt 30 Euro.
- Für die Beantragung wird der Personalausweis/Reisepass bzw. der Nationalpass benötigt, außerdem der Führerschein sowie der Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I des entsprechenden Fahrzeugs.
- Die Regeln des Bewohnerparkens greifen, sobald die neue Parkbeschilderung angebracht ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen parkende Fahrzeuge den Parkausweis sichtbar vorweisen.
Termine in einem der Bürgerbüros können telefonisch unter 0821 324-9999 oder online über den folgenden Link vereinbart werden: augsburg.de/buergerbueros
Bei Fragen zum Parkraummanagement: verkehrsplanung.mtba@augsburg.de
Bei Fragen zur Beantragung des Bewohnerparkausweises: kfzzulassung@augsburg.de
In Großstädten wie Augsburg ist das Parken eine der zentralen Herausforderungen städtischer Verkehrsplanung. Vor allem innenstadtnahe Gebiete wie das Antonsviertel weisen bei einer hohen Nutzungsdichte meist nur ein geringes Parkraumangebot im öffentlichen Raum auf. Eine wachsende Anzahl an Einwohnenden und zugelassenen Fahrzeugen sowie gesteigerte Anforderungen an den öffentlichen Raum verschärfen die Problematik. Die Folgen für diese Gebiete sind unter anderem eine eingeschränkte Erreichbarkeit, erhöhter Parksuchverkehr sowie eine Vielzahl an illegalen Parkvorgängen.
Deshalb wurde die Verwaltung vom zuständigen Bauausschuss im Beschluss vom 11.03.2021 beauftragt, die Ausweitung des Parkraummanagements grundsätzlich zu prüfen und umzusetzen. Zudem wurde auf Antrag einer Bürgerversammlung der Beschluss zur Prüfung der Eignung des Antonsviertels zum Bewohnerparkgebiet gefasst.
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt erarbeitete auf der Basis einer Parkraum-Analyse zunächst einen Konzeptentwurf für die Parkraumbewirtschaftung im Antonsviertel. Im Anschluss erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Ergebnisse geprüft wurden und nach Möglichkeit in die weiterführende Planung eingeflossen sind. Am 04.12.2025 wurde das Konzept vom Bauausschuss beschlossen.
Hier finden Sie den Projektbeschluss vom 04.12.2025 (BSV/25/61213), der das finale Konzept für das Antonsviertel sowie die eingeflossenen Ergebnisse der Anliegerbeteiligung beinhaltet.
Parkraum-Analyse
Bewohnerparkvorrechte können entsprechend § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs in städtischen Quartieren angeordnet werden, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht. Ein erheblicher Parkraummangel besteht in der Regel dann, wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Gebiet im Durchschnitt zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind.
Hierzu wurde vom Mobilitäts- und Tiefbauamt im November 2023 eine Parkraumanalyse durchgeführt. Dabei wurde je an einem Wochentag, sowie Samstag und Sonntag zu
verschiedenen Zeiten die Auslastung des Parkraumangebots erhoben.
Die Parkraumerhebung ergab, dass die Auslastung der Stellplätze durchgehend über 80 % lag. In einzelnen Bereichen wurden sogar Werte von über 100 % festgestellt, was auf illegales Parken hinweist. Insgesamt ist der Parkdruck im Gebiet daher als hoch bis sehr hoch einzustufen. Im Antonsviertel gibt es gegenwärtig insgesamt ca. 1300 Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum. Den zeitlichen Verlauf der Auslastung des Parkraumanagebots ist in den beigefügten Grafiken dargestellt.
Der Konzeptentwurf im Antonsviertel
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Augsburg hat auf Basis der durchgeführten Parkraumanalyse ein erstes Konzept für das Parkraummanagement erarbeitet, in welches anschließend auch die Hinweise aus der Beteiligung eingeflossen sind.
Die Ausdehnung des Parkraummanagements soll sich an der bisherigen Konzeption orientieren und eine Kombination aus Bewohnerparken sowie für alle Benutzende
zugänglichen bewirtschafteten Stellplätzen anbieten. Dieser Ansatz bietet den Vorteil, dass innerhalb des Parkraummanagementgebiets der Allgemeinheit weiterhin Parkplätze zur Verfügung stehen und somit der Gemeingebrauch sowie die Erreichbarkeit gewahrt bleiben. Der gesetzliche Rahmen sieht dabei vor, dass der Anteil der für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Stellplätze tagsüber nicht über 50%, nachts nicht über 75% liegen darf.
Dabei ist es gemäß der Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nun zulässig, das Antonsviertel entgegen der ursprünglich geplanten zwei
Teilgebiete als ein zusammenhängendes Bewohnerparkgebiet auszuweisen
Die Grundidee hinter dem erarbeiteten Konzeptentwurf ist, die für alle Nutzer zugänglichen Stellplätzen tendenziell an den Hauptverkehrsstraßen und die rein für Bewohner reservierten Stellplätze in den dahinterliegenden Erschließungsstraßen vorzusehen. So wird einerseits die Erreichbarkeit des Viertels entlang der zentralen Achsen gesichert und der Parksuchverkehr in den Erschließungsstraßen reduziert. Dabei waren zwei Kategorien an bewirtschafteten Stellplätzen vorgesehen: in der Nähe von besonders frequentierten Einrichtungen eine maximale Parkdauer von 4 Stunden, um einen regelmäßigen Wechsel zu ermöglichen, und weitere Stellplätze mit unbegrenzter Parkdauer. Weiterhin war geplant, dass Bewohner in Straßenabschnitten mit geringer Anzahl an verschiedenen Nutzungen von der Bewirtschaftung ausgenommen werden.