Parkraummanagement im Antonsviertel

Parkplatzsuchende kennen den hohen Parkdruck im Antonsviertel. Die Nähe zur Innenstadt sowie regelmäßige Veranstaltungen in der Erhard-Wunderlich-Halle und im Kongress am Park stellen eine besondere Herausforderung für das Wohnquartier dar. Die Stadt Augsburg möchte die Situation entschärfen und das Parkraumangebot bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse anpassen.

Parken für Bewohnende und Externe ab Mitte 2026

Bitte klicken Sie auf die Karte zum Vergrößern. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Zonen finden Sie weiter unten. 


Es gelten sechs verschiedene Parkzonen:

Bewohnerparken

Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen.


Parkregelung werktags (9:30 – 20:30 Uhr), Bewohner frei:

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind 
Die maximale Parkdauer beträgt 4 Stunden.
Parkscheibenpflicht
Bewohner frei: Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheibenpflicht und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.


Parkregelung werktags (9:30 – 20:30 Uhr):

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind 
Die maximale Parkdauer beträgt 4 Stunden.
Parkscheibenpflicht


Ohne Parkregelung:

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind
Die Parkdauer ist unbegrenzt.


Ladezone

Die Ladezonen dienen als Anlieferungsbereiche für Gewerbetreibende.

 


Erhard-Wunderlich-Parkplatz: Parken Mo bis So (9:30 bis 20:30 Uhr):

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind
Die Parkdauer ist unbegrenzt.
Gebührenpflichtig: für die ersten fünf Stunden 1 €/Stunde, dann automatisch Tagesticket für 6 €

 


Anwohnende des Antonsviertels können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Den Bewohnerparkausweis erhält, wer mit Hauptwohnsitz im Antonsviertel gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt.
  • Die Kfz-Bewohnerparkausweise können in einem der Bürgerbüros beantragt werden oder mit unserem Online-Formular Bewohnerparkausweis; Antrag.
  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beträgt 30 Euro.
  • Für die Beantragung wird der Personalausweis/Reisepass bzw. der Nationalpass benötigt, außerdem der Führerschein sowie der Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I des entsprechenden Fahrzeugs.
  • Bis Ende Oktober wird die neue Parkbeschilderung angebracht und die Regeln des Bewohnerparkens greifen. Ab diesem Zeitpunkt müssen parkende Fahrzeuge der Bewohnenden den Parkausweis sichtbar vorweisen.

Termine in einem der Bürgerbüros können telefonisch unter 0821 324-9999 oder online über den folgenden Link vereinbart werden: augsburg.de/buergerbueros

Bei Fragen zum Parkraummanagement: verkehrsplanung.mtba@augsburg.de

Bei Fragen zur Beantragung des Bewohnerparkausweises: kfzzulassung@augsburg.de


In Großstädten wie Augsburg ist das Parken eine der zentralen Herausforderungen städtischer Verkehrsplanung. Vor allem innenstadtnahe Gebiete wie das Antonsviertel weisen bei einer hohen Nutzungsdichte meist nur ein geringes Parkraumangebot im öffentlichen Raum auf. Eine wachsende Anzahl an Einwohnenden und zugelassenen Fahrzeugen sowie gesteigerte Anforderungen an den öffentlichen Raum verschärfen die Problematik. Die Folgen für diese Gebiete sind unter anderem eine eingeschränkte Erreichbarkeit, erhöhter Parksuchverkehr sowie eine Vielzahl an illegalen Parkvorgängen.

Deshalb wurde die Verwaltung vom zuständigen Bauausschuss im Beschluss vom 11.03.2021 beauftragt, die Ausweitung des Parkraummanagements grundsätzlich zu prüfen und umzusetzen. Zudem wurde auf Antrag einer Bürgerversammlung der Beschluss zur Prüfung der Eignung des Antonsviertels zum Bewohnerparkgebiet gefasst. 

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt erarbeitete auf der Basis einer Parkraum-Analyse zunächst einen Konzeptentwurf für die Parkraumbewirtschaftung im Antonsviertel. Im Anschluss erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Ergebnisse so weit als möglich in die weiterführende Planung einflossen. Am 04.12.2025 wurde das Konzept vom Bauausschuss beschlossen. 

Hier finden Sie den Projektbeschluss vom 04.12.2025 (BSV/25/61213), der das finale Konzept für das Antonsviertel sowie die eingeflossenen Ergebnisse der Anwohnerbeteiligung beinhaltet.

 

Parkraum-Analyse

Nach den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen spricht man ab 80-prozentiger Auslastung von einem hohen Parkdruck. Dieser Nachweis gilt als gesetzliche Voraussetzung, um ein Parkraummanagement einzuführen. Die vom Mobilitäts- und Tiefbauamt durchgeführte Parkraum-Analyse konnte im gesamten Untersuchungsbereich einen hohen Parkdruck bei gleichzeitig geringer Anzahl an privatem Stellplatzangebot nachweisen. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Parkraummanagement im Antonsviertel gegeben.

Für die Parkraumanalyse wurde zu verschiedenen Zeiten die Auslastung des Parkraumangebots erhoben. Die Ergebnisse der prozentualen Auslastung zu den Erhebungszeiten können Sie in den folgenden Grafiken erkennen. Das Antonsviertel wurde dabei in „Nord“ – alle Straßenabschnitte nördlich der Achse Ulrich-Hofmaier- Straße / südlich der Schertlinstraße – und in „Süd“ – alle Straßenabschnitte südlich dieser Achse – eingeteilt.

Der Konzeptentwurf im Antonsviertel

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Augsburg hat auf Basis der durchgeführten Parkraumanalyse ein erstes Konzept für das Parkraummanagement erarbeitet.

Politische Vorgabe war, dass sich die Ausdehnung des Parkraummanagements an der bisherigen Konzeption orientiert und eine Kombination aus Bewohnerparken sowie für alle Nutzer zugänglichen bewirtschafteten Stellplätzen anbietet. Der gesetzliche Rahmen sieht dabei vor, dass der Anteil der für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Stellplätze tagsüber nicht über 50%, nachts nicht über 75% liegen darf.

Die Grundidee hinter dem erarbeiteten Konzeptentwurf ist, die für alle Nutzer zugänglichen Stellplätzen tendenziell an den Hauptverkehrsstraßen und die rein für Bewohner reservierten Stellplätze in den dahinterliegenden Erschließungsstraßen vorzusehen. So wird einerseits die Erreichbarkeit des Viertels entlang der zentralen Achsen gesichert und der Parksuchverkehr in den Erschließungsstraßen reduziert. Dabei waren zwei Kategorien an bewirtschafteten Stellplätzen vorgesehen: in der Nähe von besonders frequentierten Einrichtungen eine maximale Parkdauer von 2 Stunden, um einen regelmäßigen Wechsel zu ermöglichen, und weitere Stellplätze mit unbegrenzter Parkdauer. Weiterhin war geplant, dass Bewohner in Straßenabschnitten mit geringer Anzahl an verschiedenen Nutzungen von der Bewirtschaftung ausgenommen werden.