
Tempo 30
Die Stadt Augsburg ist Gründungsmitglied der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“. Sie verfolgt damit das zentrale Ziel, die Gestaltung lebenswerter öffentlicher Räume mit den Erfordernissen von Menschen und Wirtschaft an Mobilität, Erreichbarkeit und Teilhabe zu vereinbaren.
Tempo 30 Ost-West-Achse
Die Stadt Augsburg wird entlang der innerstädtischen Ost-West-Achse (Kennedy-Platz/Theater bis Jakobertor) Tempo 30 einführen, um den Anforderungen des Lärmschutzes gerecht zu werden. Die Umsetzung soll bis Mitte September 2025 erfolgen.
Dabei ist vorgesehen:
- Anordnung von Tempo 30 ganztags zwischen Kennedy-Platz (Theater) und Langem Sächsengässchen
- Anordnung von Tempo 30 nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) zwischen Langem Sächsengäßchen und Jakobertor
Um Synergien zu nutzen, werden gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang der Ost-West-Achse umgesetzt. Diese resultieren aus dem Sicherheitsaudit, das Teil der Radvertrages ist.
Zusammen mit der Einführung von Tempo 30 wird die bestehende „Grüne Welle“ entlang der Ost-West-Achse an die veränderte Höchstgeschwindigkeit angepasst. Zur Unterstützung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung werden zudem Smiley-Anzeigen aufgestellt. Die Maßnahme wird durch Verkehrszählungen und die Auswertung von Geschwindigkeitsdaten evaluiert. Dabei werden unter anderem eventuelle Verlagerungen in das nachgeordnete Straßennetz sowie die Auswirkungen auf den ÖPNV untersucht.
Link zum politischen BeschlussDauerhafte Anordnung auf bestimmten Streckenabschnitten
Neben der Ost-West-Achse wurden auch weitere Streckenabschnitte auf die Anordnung von Tempo 30 untersucht. Der aktuelle Umsetzungsstand ist:
- Reinöhlstraße (Oberhausen) - dauerhafte Tempo-30-Anordnung im Bereich sensibler Einrichtungen: umgesetzt
- Wellenburger Straße (Göggingen) – dauerhafte Tempo-30-Anordnung im Bereich sensibler Einrichtungen und Harmonisierung mit angrenzender Tempo-30- Anordnung: umgesetzt
- Von-Cobres-Straße (Göggingen) – dauerhafte Tempo-30-Anordnung aufgrund von Lärmschutz und Harmonisierung mit bestehender Tempo-30-Anordnung: umgesetzt
- Zollernstraße (Oberhausen) - dauerhafte Tempo-30-Anordnung im Bereich sensibler Einrichtungen und Harmonisierung mit angrenzender Tempo-30- Anordnung: umgesetzt
- Ulmer Straße (Kriegshaber) – verkehrsrechtliche Abwägung der Betroffenheiten noch nicht abgeschlossen: noch nicht umgesetzt