Qualitätsmerkmale der Ganztagsbildung

Aus den Perspektiven der Zielgruppen ergeben sich unterschiedliche Qualitätsmerkmale für den Ganztag in Augsburg. Die Qualitätsprinzipien der Jugendhilfe der Stadt Augsburg finden hier ebenfalls Berücksichtigung.

Dazu zählen:

  • Partizipation – Beteiligung der Kinder und Eltern bei Entwicklung und Ausgestaltung des Ganztags
  • Benachteiligungen ausgleichen – Teilhabe unterstützen, Inklusion fördern
  • Stärken im Blick – Persönlichkeitsentwicklung pädagogisch fördern, Resilienz aufbauen
  • Interkulturelle Kompetenz und Vielfalt erlebbar machen
  • Erfahrungsbezogenes, lebensweltorientiertes Lernen
  • Vernetzung und Kooperation mit weiteren Jugendhilfe-, Sport-, Kultur- und Gesundheits-Angeboten


Weitere Orientierung bieten:

  • Nationaler Kriterienkatalog (NKK) – Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder
  • Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
  • Qualitätskonzepte anderer Kommunen
  • Wissenschaftsbegleiteter Qualitätsdialog zum Ganztag (DIPF)


Besonders wichtig für die weitere Entwicklung in Augsburg erscheint ein Dreiklang aus Partizipation, Inklusion und Einbindung der Schulen ins Quartier.
 

Partizipation


Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in allen Bereichen der Erziehung und Bildung von zentraler Bedeutung. Sie ist grundlegendes Prinzip der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Kinderrechtsstrategie, des Bundeskinderschutzgesetzes, der Allgemeinen Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie des Kindes- und Jugendhilferechts (Sozialgesetzbuch VIII). Die Beteiligungsrechte des Kindes gehen einher mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Alle Kinder haben das Recht zur Partizipation und ein Beschwerderecht. Das bedeutet für das pädagogische Denken und Handeln, dass sich die bewusste Mitwirkung der Kinder durch alle Alltags- und Lebenssituationen zieht. (vgl. Landeshauptstadt München, Rahmenkonzeption & Stadt Freiburg im Breisgau, o.J.). Zudem treffen an Schulen im Kontext der Ganztagsbildung verschiedene Akteurinnen und Akteure aufeinander. Entsprechend wichtig ist es, dass sich alle in die Gestaltung der Schule und des Schulalltags einbringen können.

In der Ganztagsbildung wird großer Wert daraufgelegt, die Kinder in ihren Kompetenzen und ihrer Selbstbestimmung ernst zu nehmen. Ihre Persönlichkeit und ihr Selbstwertgefühl werden dadurch gestärkt. Sie lernen demokratische Prozesse kennen und erfahren, dass sie selbst etwas bewirken und mitgestalten können.

Gelingende Partizipation erfordert immer auch die Partizipation der Eltern, des Teams bzw. des Kollegiums. Ein intaktes Beschwerdemanagement ist für alle verbindlich.

Aus der Kultur des gemeinsamen Lernens und Entscheidens ergibt sich eine neue Rolle und Haltung des pädagogischen Personals.

Dazu gehören:

  • Einbezug aller Beteiligten (liegt quer zu allen Qualitätsmerkmalen)
  • Kindgerechte Partizipationsprozesse
  • Mitgestaltung der Lebenswelt
  • Verankerung in Organisations- und Abstimmungsstrukturen

Inklusion


Bei der Begriffsdefinition von Inklusion wird dem Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg gefolgt: „Inklusion fordert die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft in größtmöglicher Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Damit vollzieht sich ein radikaler Paradigmenwechsel, der eine andere Sichtweise auf Behinderung beinhaltet: Nicht mehr die Behinderung steht im Mittelpunkt (‚ein Mensch ist behindert‘), sondern die Teilhabebarrieren, die es zu beseitigen gilt (‚ein Mensch wird behindert‘). Unabhängig von der Art der Beeinträchtigung oder Behinderung eines Menschen muss niemand ‚inkludiert‘ oder ‚integriert werden‘, weil jeder Mensch selbstverständlich dazugehört und ein Teil des Ganzen ist.“ (Stadt Augsburg, 2019, S. 17)

Inklusion bedeutet also, die Vielfalt aller Kinder wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Geachtet werden gleiche Rechte und Bedürfnisse, aber auch individuelle Unterschiede.

Kinder mit Behinderung, besonderen Bedürfnissen und Förderbedarf sowie Kinder, die von Behinderung bedroht sind, haben, wie alle Kinder, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der pädagogische Ansatz ist darauf ausgerichtet, jedes Kind unter Beachtung seiner individuellen Bedürfnisse sowie seines Entwicklungsstandes zu fördern und zugleich einen Lernort für Partizipation und demokratisches Handeln zu schaffen. Die Kinder erleben sich in der Gemeinschaft, knüpfen soziale Kontakte, sodass sie sich gleichwertig und gleichberechtigt entwickeln können. Es gilt dabei, eventuell bestehende strukturelle, gesellschaftliche und bauliche Barrieren abzubauen, damit alle Kinder gleichberechtigt und selbstbestimmt am Ganztag teilnehmen können.

Einbindung der Schule ins Quartier


Eine wichtige Schlüsselfunktion der Ganztagsbildung besteht in der Orientierung am Sozialraum der Kinder: Der Sozialraum wird für die jeweiligen Belange der Kinder und ihrer Familien genutzt. Hierbei wirkt der gesetzliche Auftrag, die Kinder und Familien zu unterstützen, ihnen den Zugang zu anderen, standortnahen Institutionen zu erleichtern und ihnen eine Identifizierung mit der heimatlichen Umgebung zu ermöglichen. Vernetzung und Kooperation eröffnen den Kindern lebensweltbezogene Lern- und Erfahrungsfelder. Die Ganztagsbildung macht Kinder und Familien mit den sozialen und strukturellen Angeboten ihres Stadtviertels vertraut, wie z.B. Stadtbücherei, Sportstätten, Bildungsmittelpunkte, Nachbarschaftszentren, Jugendhäuser und Familienstützpunkte. In der Zusammenarbeit und Verzahnung mit den Angeboten der offenen Jugendarbeit, der Sozialdienste, den Erziehungsberatungsstellen, der Jugendsozialarbeit an Schulen, externen Projekten und anderen sozialen Institutionen ergänzt sich fachliches Wissen mit weiteren Ressourcen, die allen Beteiligten zugutekommen.