Formen des Ganztags im Detail

Zur Erreichung des Ziels einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbildung an allen Augsburger Grundschulen, werden die bestehenden Konzepte (offener Ganztag, gebundener Ganztag, Mittagsbetreuung, Hort) weiterentwickelt und den Voraussetzungen angepasst – wo räumlich möglich (Standorte mit Schulneubauten, größere Erweiterungsbauten bzw. umfangreichere Sanierungsmaßnahmen, Bestandsschulen mit dem erforderlichen Raumpotential) wird das Modell der Kooperativen Ganztagsbildung angestrebt. Die Anpassung erfolgt individuell für jeden einzelnen Schulsprengel.

Zur besseren und ganzheitlichen zukünftigen Planung der Bedarfe und Plätze werden die Bereiche Schulentwicklungs- und Kitabedarfsplanung verzahnt. Die Ansätze kommunaler Planung werden mit der Schulentwicklung des staatlichen Schulamts verknüpft. Aus dieser Verzahnung ergibt sich auch die Möglichkeit einer passgenauen sozialraumorientierten Planung und Gestaltung.


Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht zu den Formen das Ganztags:
 

Kooperativer Ganztag


Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs wird eine enge Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe angestrebt. Modellhaft läuft in Bayern derzeit bereits der Versuch einer „kooperativen Ganztagsbildung“, der die Handlungsmöglichkeiten und Synergien beider Systeme ausloten soll.

Das Modell basiert auf einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft (pädagogisch, organisatorisch, finanziell) und wird durch einen Ganztagskooperationspartner und die Schulleitung partnerschaftlich umgesetzt. Ausgangspunkt ist ein gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe (auf Basis des BayKiBiG). Der „kooperative Ganztag“ wird am jeweiligen Schulstandort auf Basis eines individuell auf den Standort zugeschnittenen pädagogischen Konzepts für den ganzen Tag in enger organisatorischer und personeller Verzahnung von Schule und Jugendhilfe umgesetzt. In diesem Modell wird die Einbeziehung des sozialräumlichen Umfelds der Schule und ihrer vielfältigen Akteure vorgesehen.

Gegenwärtig gibt es zwei Varianten:

Rhythmisiert:

  • entspricht der gebundenen Ganztagsklasse
  • Verschränkung von flexiblem Angebot und rhythmisiertem Angebot möglich

Flexibel:

  • Betreuung in jahrgangs- und klassenübergreifenden Gruppen, flexible Abholzeiten; Schulfamilie kann aber Kernzeiten vereinbaren
  • umfasst zeitlich auch die Tagesrandzeit bis 18 Uhr (einschließlich Freitag) und die Ferienbetreuung

Offener Ganztag


Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Pflichtunterricht einer Regelklasse teil, der vormittags stattfindet. Der Nachmittag ist jahrgangsstufenübergreifend im flexiblen Verband organisiert. An mindestens zwei von vier bzw. fünf Wochentagen ist die Teilnahme am anschließenden Betreuungsangebot verpflichtend. Das Mittagessen wird gemeinsam eingenommen. Die Hausaufgaben werden betreut. Der Nachmittag wird durch weiteres pädagogisch tätiges Personal eines externen Kooperationspartners begleitet. Angeboten wird ein variables Freizeitangebot je nach den Bedürfnissen der jeweiligen Schule und den Möglichkeiten des externen Kooperationspartners.

Das Angebot ist für Eltern, bis auf das Mittagessen, kostenlos. Für zusätzliche Betreuungsangebote (z.B. nach 16 Uhr, Freitagnachmittag oder Ferien) wird ein Elternbeitrag erhoben.

Der offene Ganztag findet im Schulhaus statt.

Gebundener Ganztag


Für die Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme am Unterricht einer gebundenen Ganztagsklasse von Mo. bis Do. pro Tag mindestens 7,5 Zeitstunden verpflichtend. Der Nachmittag ist im festen Klassenverband organisiert. Über den gesamten Unterrichtstag findet eine rhythmisierte Verteilung von Pflichtunterricht, Studierzeiten und Entspannungsphasen (d. h. Pflichtunterricht findet je nach Konzept der Schule auch am Nachmittag statt) statt. Auch die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Lehrkräfte und/oder weiteres pädagogisch tätiges Personal begleiten den Schultag. Im Modell des gebunden Ganztags können mehr Unterrichtsstunden z. B. in Deutsch, Mathematik, Englisch (je nach Konzept der Schule) stattfinden. Für eine optimale Förderung gibt es mehr Lern- und Übungszeiten für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen oder Lerndefiziten.

Auch dieses Angebot ist für die Eltern, bis auf das Mittagessen, kostenfrei, da es sich um ein schulisches Angebot handelt.

Der gebundene Ganztag findet im Schulhaus statt.

Hort


Der Hort ist eine familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung. Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung bis zum Alter von 12 Jahren. Um die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern zu können, werden dort möglichst viele Lebensbereiche des Kindes miteinbezogen.

Die Betreuung im Hort findet außerhalb der täglichen Schulzeit und außerhalb des Schulgebäudes statt. Im Hort werden Kinder auch freitags und in den Ferien betreut.

Das Betreuungsangebot im Hort ist für die Eltern kostenpflichtig.

Mittagsbetreuung


Die Mittagsbetreuung findet im Anschluss an den Vormittagsunterricht in der Regel bis 14:00 Uhr statt. Eine erweiterte Variante bietet die verlängerte Mittagsbetreuung. Sie ermöglicht zusätzlich eine Betreuung am Nachmittag bis mindestens 15.30 Uhr. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt bei einem freien Träger oder bei der Kommune. Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgt im Zusammenwirken mit der Schulleitung. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist nicht verpflichtend vorgesehen, kann aber auf freiwilliger Basis zum Betreuungskonzept des jeweiligen Trägers gehören. Bei der verlängerten Mittagsbetreuung ist verlässliche Hausaufgabenbetreuung mit vorgesehen.

Die Angebote der Mittagsbetreuung und der verlängerten Mittagsbetreuung sind für die Eltern kostenpflichtig.