Wegen Schnee-Einbruch: Verzögerungen bei Tonnenleerung möglich
Wegen des Wetters kann es zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr kommen. Je nach Kapazität werden die Tonnenleerungen nachgeholt. Nicht geleerte Tonnen sollen deshalb bis einschließlich Donnerstag, 29. Januar, stehen bleiben, bevor sie wieder auf das Grundstück zurückgestellt werden.
Damit eine Nachleerung stattfinden kann, sollen betroffene Tonnen bis einschließlich Donnerstag an der Straße stehen bleiben. Foto: Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsdienst (AWS) der Stadt Augsburg
Der AWS war gestern Morgen seit 5 Uhr mit allen Einsatzkräften im Winterdienst. Für die Nacht von Sonntag auf Montag waren ursprünglich etwa fünf Zentimeter Neuschnee vorhergesagt – entsprechend hatte sich der AWS vorbereitet. Allerdings hatten sich die Wetterbedingungen im Laufe der Nacht weiter verschlechtert: Aus den vorhergesagten fünf wurden bis zu 20 Zentimeter Neuschnee.
Um eine vollständige Sicherung des Stadtgebiets durchzuführen, benötigt der AWS etwa sechs Stunden. Im Einsatz sind dann 23 große Streu- und Räumfahrzeuge für die Hauptstraßen und 28 Mehrzweckfahrzeuge für Gehwege, Radwege sowie bedarfsweise kleinere Nebenstraßen. Zusätzlich sind 133 Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger in 28 mobilen Gruppen – zuständig für Haltestellen, Fußgängerüberwege und stadteigene Gehwege – unterwegs. Dazu kommen 29 Saisonkräfte sowie 30 Aushilfskräfte.
Konzentration auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung
Dabei konzentriert sich der AWS zuerst auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und Gefahrenstellen, wie Bundes-, Hauptausfall- und Hauptverkehrsstraßen. Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege.
Diese Straßen werden auch weiterhin gesichert, um erneute Glätte zu verhindern und Schneematsch zu entfernen.
Wintersicherungspflicht der Anliegenden
Einmal mehr verweist der AWS darauf, dass das Räumen und Streuen der Gehwege Aufgabe der Anliegerinnen und Anlieger ist. Dabei sind die Gehwege in ausreichender Breite von etwa 1,50 Meter an Werktagen spätestens bis 7 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr zu räumen. Falls erforderlich, sind Gehwege mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen, bzw. von Eis zu befreien. (pm/swo)