Studienbeihilfen: Anträge vom 1. bis 30. Juni möglich!
Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Amt für Finanzen und Stiftungen eine Studienbeihilfe beantragen.

Wer z.B. an der Technischen Hochschule studiert, kann eine Beihilfe bei der Stadt Augsburg beantragen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg
Gefördert werden befähigte und bedürftige Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler aus Augsburg. Wer lediglich zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsberechtigt. Dagegen sind Augsburgerinnen und Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, ebenfalls antragsberechtigt. Daneben werden ehrenamtliches Engagement sowie besondere persönliche Lebensumstände bei der Entscheidung besonders gewürdigt.
Nachweise über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse
Die Anträge können ab Sonntag, 1. Juni als Download auf augsburg.de/studienbeihilfen heruntergeladen werden. Bis spätestens Montag, 30. Juni, müssen die Anträge ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse digital per Online-Formular im Stiftungsamt eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich. Auch später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. (pm/pif)
Weitere Informationen gibt es im Amt für Finanzen und Stiftungen bei Gisela Börner, Telefonnummer 0821 324-4326.