Stichwahl am 22. März: So geht es weiter

09.03.2026 17:35 | Bürgerservice & Rathaus

Auch wenn das amtliche Endergebnis noch aussteht: Am 22. März findet die OB-Stichwahl statt. Briefwahl-Unterlagen können auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Wer ins Wahllokal geht, braucht nur seinen Ausweis.

Viele Wahlbriefe liegen auf einem Tisch. Dahinter stehen Leute, die die Briefe öffnen

Die Briefwahlunterlagen werden von den ehrenamtlichen Wahlhelfenden sorgfältig ausgezählt. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Nach dem vorläufigen Endergebnis der OB-Wahl vom gestrigen Sonntag, 8. März, gehen Amtsinhaberin Eva Weber (CSU/34,0%) und Dr. Florian Freund (SPD/19,9%) in die Stichwahl. Diese findet am Sonntag, 22. März, von 8 bis 18 Uhr statt. 

Wer seine Wahlbenachrichtigung noch hat, bringt sie ins Wahllokal mit. Auf jeden Fall wird ein gültiger Lichtbildausweis benötigt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Mehr als 60.000 Wahlberechtigte hatten Briefwahl beantragt. Knapp 58.000 von ihnen haben auch für die Stichwahl Briefahlunterlagen angefordert. Sie müssen nichts weiter tun; die Unterlagen werden automatisch zugeschickt.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben? 

Unter der Telefonnummer 0821 324-1950 können Sie nachfragen. Man gibt Ihnen schnell und unkompliziert Auskunft, ob Sie für die Briefwahl vorgemerkt sind. 

Für alle anderen, die am 22. März Briefwahl machen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • E-Mail: Bestellen Sie die Unterlagen per E-Mail an briefwahl@augsburg.de. Geben Sie Name, Geburtsdatum und Ihre Anschrift an. 
  • Post: Mit der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Unterlagen auch per Post anfordern. Das muss aber bald passieren, damit genug Zeit für den Rückversand bleibt.
  • Online: Sobald die neuen Stimmzettel beim Wahlamt eingetroffen sind, ist auch die Online-Beantragung über augsburg.de/briefwahl möglich. Die Stimmzettel sollten ab Mittwoch, 11. März, vorliegen. 

Dann ist auch wieder die Direktwahl im Bürgerbüro Stadtmitte (An der Blauen Kappe 18) möglich. Das geht bis Freitag, 20. März, 15 Uhr.

Ersatzunterlagen bei nicht zugestellten Briefwahlunterlagen können noch bis einschließlich Samstag, 21. März, 12 Uhr beantragt werden.

Bis wann müssen Briefwahlunterlagen zurückgeschickt werden?

Die Wahlbriefe sollten wegen des kurzen Zeitraums bis zur Stichwahl so früh wie möglich zurückgesendet werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch wieder in den Wahlbriefkasten am Bürgeramt (An der Blauen Kappe 18) eingeworfen werden. Späteste Leerung ist am Wahlsonntag, 22. März, um 18 Uhr. (pm/rs)

Vorläufiges Endergebnis der OB-Wahl
Zwischenergebnis der Stadtratswahl
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