Stadtrat beschließt Kommunalen Wärmeplan

19.06.2026 10:39 | Pressemitteilungen

Das strategische Konzept für die Wärmewende im Stadtgebiet Augsburg gilt als wichtiges Element der Stadtentwicklung

  • Wärmeplan war gesetzlich bis zum 30. Juni zu beschließen 
  • Ziel: Klimaschutz und günstige unabhängige Wärmeversorgung
  • Stadt veröffentlichet Bericht mit Maßnahmen und Kartendarstellungen 
  • Umfassendes städtisches Beratungsangebot steht zur Verfügung

Etwa 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland wie auch in Augsburg werden durch die Wärmeversorgung verursacht. Die Wärmewende ist damit einer der größten Hebel für den Klimaschutz, aber auch für eine günstige und zunehmend unabhängige Wärmeversorgung. Nach dem Wärmeplanungsgesetz ist deshalb die Erstellung eines Wärmeplans für alle Kommunen in Deutschland verpflichtend. Auch der Augsburger Stadtrat hat diesen jetzt in seiner Juni-Sitzung beschlossen.

Abschlussbericht skizziert mögliche Umsetzungsstrategie
Der Wärmeplan für Augsburg wurde auf den Grundlagen des Ende 2024 vorgestellten „Energienutzungsplans Wärme“ unter der Federführung des städtischen Umweltamts in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Augsburg durch das Fachbüro IP SYSCON GmbH erarbeitet. Neben einer ausführlichen Darstellung der Methodik stellt der Abschlussbericht Ergebnisse zur aktuellen und künftigen Wärmeversorgung zum Beispiel in Form von zahlreichen Karten dar und skizziert eine mögliche Umsetzungsstrategie.

Orientierungshilfe und strategisches Konzept
Der Wärmeplan gibt Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien sowie Unternehmen erste Hinweise, ob der Anschluss an ein Wärmenetz in Betracht kommt und in welchen Gebieten voraussichtlich nur dezentrale, individuelle Lösungen wie Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermie zur Verfügung stehen. Der Wärmeplan bietet damit Orientierung und eröffnet flexible Entscheidungsoptionen bei der Wärmeversorgung, ohne verbindliche Vorgaben zu machen. Zugleich ist der Wärmeplan das strategische Konzept und ein wichtiges Planungsinstrument, um die Wärmewende im gesamtstädtischen Kontext bis zum Jahr 2040 zu bewerkstelligen.

Umweltreferent Frank Pintsch: „Weiteres Vorgehen von Entscheidungen des Gesetzgebers abhängig“ 
Umweltreferent Frank Pintsch betont: „Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen sehr für die sorgfältig erarbeitete Datengrundlage, die eine wichtige Basis für die weiteren Entscheidungen darstellt. Zugleich ist klar, dass dieses Dokument noch keine verbindliche Festlegung zur künftigen Energieversorgung treffen kann, da das weitere Vorgehen maßgeblich von den Entscheidungen des Gesetzgebers abhängt. Umso wichtiger ist es mir, dass der Stadtrat eng eingebunden bleibt, umfassend informiert wird und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei allen weiteren Schritten konsequent im Blick behalten werden.“
Um den Auf- und Ausbau von Wärmenetzen effizient zu gestalten sowie Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer beim Wechsel auf klimafreundliche Heizungssysteme zu unterstützen, wurden 23 mögliche Maßnahmen skizziert und in sieben Clustern gruppiert. 

Neue Angebote für Bürgerinnen und Bürger
Um Bürgerinnen und Bürger beim Wechsel auf klimafreundliche, günstige Heizungslösungen zu unterstützen, arbeitet die Energieberatung der Stadt Augsburg an zusätzlichen Informations-, Beratungs- und Kooperationsangeboten. Erste neue Angebote sind Workshops zur Optimierung des Betriebs von Wärmepumpen und ein Heizlast-Check, der die erforderliche Heizleistung abschätzt, um ein Gebäude komfortabel und effizient zu beheizen. Anmeldungen bzw. Interessensbekundungen für diese und weitere neue Angebote sind ab 23. Juni möglich.

Zur geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der Wärmeplan basiert u.a. auf den Vorgaben des derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses besagt, dass in Großstädten ab 100.000 Einwohnern ab 1. Juli 2026 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Inkrafttreten dieser Anforderung wurde durch den Gesetzgeber Mitte Juni auf den 1. November 2026 verschoben. Bis dahin soll das diskutierte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft treten, um den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin zu ermöglichen, sofern diese Heizungen mit einem steigenden Anteil an Biobrennstoffen betrieben werden.  Von Seiten der Stadt Augsburg wird für Einzelfälle empfohlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.  

Kostenfreie Blue City Energieberatung – individuell und neutral
Um geeignete Heizungslösungen und andere Möglichkeiten der energetischen Modernisierung rund ums eigene Haus oder in der eigenen Wohnung zu erschließen, bietet die Stadt Augsburg die kostenlose Blue City Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale e.V. an. Wer wissen möchte, wie sich Heizkosten bereits mit einfachen Mitteln senken lassen, was beim Heizungstausch, bei der Installation einer PV-Anlage oder einer umfassenden energetischen Sanierung zu berücksichtigen ist und welche Fördermöglichkeiten es gibt, kann sich nach Anmeldung telefonisch im Beratungsbüro „Klimapunkt“ am Königsplatz oder am eigenen Gebäude informieren und beraten lassen. Das städtische Beratungsangebot umfasst auch das Thema Hitzeschutz am Gebäude, ein speziell auf Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnittenes Energieberatungspaket, Online-Vorträge, Wärmepumpen-Workshops sowie Unterstützung für nachbarschaftliche Bündelaktionen und Sanierungsvorhaben.

Anmeldemöglichkeiten und weitere Informationen
Blue City Energieberatung: augsburg.de/energieberatung
Solaroffensive: augsburg.de/solaroffensive
sowie telefonisch unter 0821 324-7320

Weitere Informationen:
augsburg.de/waermeplan
augsburg.de/energieberatung

Zuletzt aktualisiert am: 10.07.2026