Stadt veröffentlicht neuen Mietspiegel
Transparente Informationen über durchschnittliche Miethöhen in Augsburg
- Qualifizierter Mietspiegel 2025 tritt ab 1. Dezember in Kraft
- Grundlage für Mietpreisbremse und angemessene Mieten
- Digital mit Mietspiegel-Rechner auf augsburg.de/mietspiegel erhältlich
Die Stadt Augsburg hat ihren qualifizierten Mietspiegel zum fünften Mal erneuert. Auf Beschluss des Stadtrats vom 27. November tritt der Mietspiegel 2025 zum 1. Dezember für zwei Jahre als qualifizierter Mietspiegel in Kraft. Er informiert transparent über die ortsüblichen Vergleichsmieten in Augsburg und stellt die durchschnittliche Miete für Wohnungen unterschiedlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Damit bildet er eine Grundlage zur Ermittlung einer angemessenen Miethöhe.
Der neue Mietspiegel ist ab sofort auf augsburg.de/mietspiegel einsehbar. Dort steht auch ein interaktiver Mietspiegelrechner zur Verfügung, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen individuell ermittelt werden kann. Eine kostenfreie, gedruckte Version wird derzeit erstellt.
Sozialreferent Martin Schenkelberg: „Eine Grundlage für faire Mieten“
„Ein Mietspiegel ist ein zentrales Instrument für faire Mieten, sozialen Ausgleich und eine Wohnungspolitik, die sich an der Realität der Menschen orientiert. Er schafft die notwendige Datenbasis und macht transparent, ob eine Mieterhöhung angemessen und begründet ist oder eine Neuvermietungsmiete zu hoch ist“, so Sozialreferent Martin Schenkelberg.
Ergebnisse aus Mieterbefragung bilden Grundlage für neuen Mietspiegel
Grundlage für den neuen Mietspiegel bilden die Ergebnisse einer Mieterbefragung, die sich auf die Miethöhe zum Stichtag 1. Juli 2025 sowie auf Wohnwertmerkmale wie Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage der jeweiligen Wohnung bezog. Rund 11.000 Mieterinnen und Mieter wurden dafür im Sommer 2025 per Zufallsverfahren ausgewählt und zur schriftlichen oder digitalen Beantwortung aufgefordert. Die Teilnahme war gesetzlich verpflichtend. Die Rücklaufquote lag bei 58 Prozent. Die wissenschaftliche Durchführung der Datenerhebung und anonymisierten Auswertung zur Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegel gemäß §558d BGB hat das EMA-Institut für empirische Marktanalysen übernommen, welches vom städtischen Amt für Wohnbauförderung und Wohnen beauftragt wurde.
Neuerungen und Ergebnisse aus dem Mietspiegel 2025
Der Mittelwert der Nettomiete lag bei 720,62 Euro, die durchschnittliche Wohnfläche bei 73,63 Quadratmetern. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Nettomiete von 9,80 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum Mietspiegel 2023 entspricht dies einer Steigerung von 5,3 Prozent.
Eine Neuerung im Mietspiegel 2025 ist zudem die Umstellung von den bisherigen Wohnbereichskarten auf ein adressgenaues Verzeichnis, das jeder einzelnen Adresse anhand georeferenzierter Daten eine objektivierte Lageklasse zuordnet. Dieses steht auf augsburg.de/mietspiegel zum Download bereit.
Auch inhaltlich wurde der Mietspiegel weiterentwickelt, um die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vereinfachen.
Gesetzliche Regelungen bestimmen Miethöhen in Augsburg
Da Augsburg seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt, greifen die Mietpreisbremse und die reduzierte Kappungsgrenze als besondere gesetzliche Regelungen zum Mieterschutz. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieterhöhungen dürfen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent bzw. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Damit diese beiden Regelungen angewendet werden können, ist ein qualifizierter Mietspiegel notwendig.
Weitere Informationen: augsburg.de/mietspiegel