Planung für Kleingartenanlage beim Neuen Ostfriedhof schreitet voran

07.10.2022 08:00 | Stadtplanung

Öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“ vom 17. Oktober 2022 bis einschließlich 18. November 2022

Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 A. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Im Norden des Stadtteils Hochzoll, östlich des Neuen Ostfriedhofs und südlich der Blücherstraße, befinden sich aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen, die ursprünglich für die Erweiterung des Neuen Ostfriedhofs vorgesehen waren. Dort plant die Stadt Augsburg als Eigentümerin der Flächen den Bau einer Kleingartenanlage sowie eines interkulturellen Gartens, um der Unterversorgung an Kleingärten entgegenzuwirken. Aufgrund demographischer Veränderungen und veränderter Präferenzen bei der Bestattung hin zu Urnengräbern werden diese Flächen künftig nicht mehr für eine Friedhofserweiterung benötigt.

In der Kleingartenanlage sollen ca. 90 Kleingärten mit einer durchschnittlichen Parzellengröße von 225 m² entstehen. Eingefasst wird die Kleingartenanlage durch eine ökologische Ausgleichsfläche. Nördlich der Kleingartenanlage ist ein sogenannter interkultureller Garten geplant, in dem die Allgemeinheit anstelle eines Kleingartens eigene Beete bewirtschaften kann. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die Blücherstraße. Der Parkplatz der Anlage kann auch von der benachbarten Aussegnungshalle und dem geplanten jüdischen Friedhof mitgenutzt werden.

Die aktuelle Planung lässt sich nicht aus dem dort bisher geltenden Bebauungsplan entwickeln. Deshalb wurde im März 2022 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ostfriedhofs“ eingeleitet. Das Aufstellungsverfahren schreitet zügig voran. Am 29. September 2022 fasste der Stadtrat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Daran kann sich nun im Zeitraum vom 17. Oktober 2022 bis einschließlich 18. November 2022 die öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung anschließen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 A liegt deshalb in diesem Zeitraum im Flur des Stadtplanungsamtes öffentlich aus. Zeitgleich können die Unterlagen auch im Internet unter www.augsburg.de/auslegung abgerufen werden.

Einzelheiten zur Auslegung und der Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 7. Oktober 2022 entnommen werden.