Oberbürgermeister Freund erlässt Haushaltsperre für 2026
Oberbürgermeister Dr. Florian Freund hat eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2026 erlassen. Sie gilt mit sofortiger Wirkung.
Hintergrund sind stark steigende Belastungen unter anderem im Sozial-, Bau- und Personalbereich sowie durch die allgemeine geopolitische Lage steigende Kosten, z.B. im Energiebereich in den vergangenen Jahren. Besonders im Bereich der Jugendhilfe ist für 2026 eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bekannt geworden.
Oberbürgermeister Freund: „Heute handeln, um morgen handlungsfähig zu sein“
Oberbürgermeister Dr. Florian Freund spricht Klartext: „Das Monitoring zeigt in aller Deutlichkeit: Augsburg befindet sich in einer sehr ernsten Haushaltslage. Deshalb habe ich entschieden, bis mindestens zum Jahresende eine Haushaltssperre zu verhängen. Diese Zeit werden wir nutzen, um Ausgaben konsequent zu überprüfen, Notwendiges von Verzichtbarem zu trennen und unseren finanziellen Kompass neu auszurichten. Dabei geht es nicht darum, Schuld bei früheren Verantwortlichen zu suchen. Stadtrat und Verwaltung tragen gemeinsam Verantwortung, und ich als Oberbürgermeister in besonderem Maße. Wir dürfen jetzt weder in Angststarre verfallen noch die Zukunft unserer Stadt kaputtsparen. Wenn wir ehrlich auf die Lage schauen, mit Augenmaß entscheiden, Prioritäten setzen und gemeinsam anpacken, bin ich überzeugt: Augsburg wird auch diese Herausforderung meistern.“
Stadt setzt bei sich selbst und neuen Ausgaben an
Die Auswirkungen der Haushaltssperre betreffen vor allem die Verwaltung selbst. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag zunächst wenig. Laufende Investitionsvorhaben sind von der Sperre ausdrücklich nicht betroffen. Eingeschränkt werden der Start neuer, finanziell noch nicht freigegebener Vorhaben sowie freiwillige, bislang nicht bewilligte städtische Leistungen. Bereits bewilligte oder vertraglich fixierte Leistungen bleiben unberührt. Zudem gilt eine Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen in der Verwaltung, von der in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann.
Finanzreferent Roland Barth: Wer früh gegensteuert, hat mehr Handlungsspielraum
Städte wie Nürnberg haben bereits vergleichbare Schritte eingeleitet. Finanzreferent Roland Barth betont: „Wir befinden uns in einer Situation, die viele Kommunen in Deutschland derzeit erleben. Wer jetzt frühzeitig gegensteuert, hat am Jahresende mehr Handlungsspielraum als jemand, der wartet, bis es zu spät ist.“
Die verhängte Haushaltssperre gilt bis Ende des Jahres.
Grundlage für die Haushaltssperre ist § 28 der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), wonach die Stadt zum Sperren von Ausgabemitteln verpflichtet ist, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben dies erfordert. Der Stadtrat wurde darüber in seiner Sitzung vom 24. September 2026 gemäß § 29 KommHV-Kameralistik über die Maßnahme informiert. (pm)
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Haushaltssperre