Neuüberplanung Friedhofserweiterungsflächen in Inningen

08.05.2023 07:00 | Stadtplanung

Änderung Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Nördlich der Mariusstraße“ im Planungsraum Inningen (1995-203) sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 896 „Nördlich der Mariusstraße“; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 9. Juni 2023

Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 896; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Wegen der stetig wachsenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum soll nördlich der Mariusstraße im Stadtteil Inningen auf einem Teil der dortigen Friedhofserweiterungsflächen ein neues Wohnquartier mit Geschosswohnungsbauten mit etwa 70 bis 75 staatlich geförderten Wohneinheiten und einer integrierten dreigruppigen Kindertagesstätte realisiert werden. Infolge veränderter demographischer Entwicklungen und neuartiger Bestattungsformen (Urnengräber etc.) werden die Friedhofserweiterungsflächen nicht mehr im bislang vorgehaltenen Umfang benötigt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbauentwicklung sollen auch die an der Ecke Mariusstraße / Oktavianstraße bereits existierenden baulichen Anlagen der Freiwilligen Feuerwehr Inningen und die verbleibenden Friedhofserweiterungsflächen im Norden planungsrechtlich geordnet und dauerhaft gesichert werden.

Die Planung kann nicht aus dem bestehenden Planungsrecht entwickelt werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist deshalb neben der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Nördlich der Mariusstraße“ im Planungsraum Inningen (1995-203) auch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 896 „Nördlich der Mariusstraße“ im Parallelverfahren erforderlich.

Die Vorentwürfe beider Planunterlagen liegen vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 9. Juni 2023 im Flur des Stadtplanungsamtes aus und können zeitgleich im Internet unter www. augsburg.de/auslegungen heruntergeladen werden.

Details zu den Auslegungen können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 5. Mai 2023 entnommen werden.