Neuüberplanung des ehemaligen NCR-Parkplatzes

27.06.2022 06:00 | Stadtplanung

Öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 299 „Südlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Weges“ vom 27. Juni 2022 bis einschließlich 29. Juli 2022

Entwurf Bebauungsplan Nr. 299

Entwurf Bebauungsplan Nr. 299; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Ein im Stadtteil Kriegshaber südlich der Tunnelstraße und westlich des Babenhauser Weges liegendes Gelände wurde in der Vergangenheit als Kfz-Stellplatz für Mitarbeitende des Technologieunternehmens NCR GmbH genutzt. Seit einer Standortverlagerung im Jahr 2015 liegt es brach. Die neue Eigentümerin strebt für die durch umliegende Wohn- und gemischte Baustrukturen geprägte Brachfläche eine wohnbauliche Nutzung an.

Grundsätzliche Zielsetzung ist eine städtebauliche Neuordnung und Umstrukturierung des nahezu vollflächig versiegelten Areals mit modernen Wohngebäuden. Es soll ein neues Wohnquartier für unterschiedliche Wohnformen (geförderter Wohnungsbau, frei finanzierte Wohnungen, Stadthäuser) in Verbindung mit qualitativ hochwertigen halböffentlichen Freiräumen entstehen. Mit der wohnbaulichen Neuordnung kann dem im Stadtgebiet vorhandenen hohen Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen werden.

Zur Umsetzung der Planungsziele hat der Stadtrat im November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 299 beschlossen. Danach schloss sich die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an. Die Neuüberplanung des ehemaligen NCR-Parkplatzes schreitet nun nach umfangreichen Abstimmungen voran. Am 31. März 2022 fasste der Stadtrat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 299, sowie am 25. Mai 2022 einen Ergänzungsbeschluss hierzu. In der Folge wurden alle formellen Voraussetzungen für die öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung geschaffen. Sie findet nun vom 27. Juni 2022 bis einschließlich 29. Juli 2022 im Flur des Stadtplanungsamtes statt. Zeitgleich können die Unterlagen auch im Internet unter www.augsburg.de/auslegung abgerufen werden.

Einzelheiten zur Auslegung und der Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 17. Juni 2022 entnommen werden.