Neuordnung Areal westlich der Gutermannstraße

28.03.2022 07:00 | Stadtplanung

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 296 „Westlich der Gutermannstraße“ vom 28. März 2022 bis einschließlich 29. April 2022.

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 296 (Auszug). Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat im Oktober 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 296 „Westlich der Gutermannstraße“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Planunterlagen auszuarbeiten.

Die Erarbeitung des Vorentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 296 hat sich seither aufgrund der komplizierten Planungsaufgabe, der schwierigen Rahmenbedingungen, notwendiger Untersuchungen, erheblicher Abstimmungsbedarfe und eines Eigentümerwechsels erheblich verzögert.

Mittlerweile liegen die Unterlagen jedoch vollständig ausgearbeitet vor und es kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 296 durchgeführt werden. Sie findet vom 28. März 2022 bis einschließlich 29. April 2022 im Flur des Stadtplanungsamtes und online unter www.augsburg.de/auslegung statt. Details hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom heutigen Tag entnommen werden.

Ziel der Planung ist die Neuordnung von brachgefallenen und städtebaulich im engen Zusammenhang stehenden Grundstücken westlich der Gutermannstraße. Hier sollen in einem verträglichen Nebeneinander Wohn- und Gewerbenutzungen entstehen. Durch die Festsetzung eines Mischgebietes und eines, in zwei Teilbereiche gegliederten, allgemeinen Wohngebietes, erfolgt eine Funktionstrennung zwischen Wohnen und Gewerbe. Durch eine Nachverdichtung werden in dem neuen Quartier sowohl Flächen für nicht störende Gewerbenutzung als auch dringend benötigter Wohnraum geschaffen.