Neuer Bebauungsplan für Siedlergebiet in Haunstetten

02.12.2022 07:00 | Stadtplanung

Bekanntmachung des Änderungs- und Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 897 „Östlich der Rechenstraße“

Umgriff Bebauungsplan Nr. 897. Kartengrundlage: Geodatenamt Augsburg

Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 24. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 897 „Östlich der Rechenstraße“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung und der Erhalt der identitätsstiftenden rückwärtigen privaten Grün- und Freiflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes.

Die Stadt Augsburg verzeichnet eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die hohen Grundstücks- und Wohnungspreise führen auch in bereits bebauten Gebieten zu erheblichem Nachverdichtungsdruck. In der Vergangenheit sind in dem weitgehend ursprünglichen und damit homogenen Bereich zwischen Rechenstraße und Breitwiesenstraße aus diesem Grund bereits Nachverdichtungen durch An- und Neubauten erfolgt. Einige dieser Maßnahmen haben zu signifikanten Einschnitten in die großen zusammenhängenden rückwärtigen Gartengrundstücke geführt. Identitätsstiftende Strukturen gehen dadurch sukzessive verloren.

Zur Steuerung der baulichen Entwicklung, zum Erhalt der identitätsstiftenden zentralen Grünflächen, zur Wahrung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zur Bewältigung des künftigen Verkehrs ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll eine klare Rechtsgrundlage für bestehende und geplante Wohngebäude in der Siedlung schaffen, die den dort lebenden Familien ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten einräumt und gleichzeitig die wertvollen, identitätsstiftenden rückwärtigen Freibereiche erhält. 

Das Planungskonzept soll sich auf jene Inhalte konzentrieren, die geeignet sind, diese Ziele umzusetzen. Entsprechend wird es von zentraler Bedeutung sein, Bauräume zu definieren, die zum einen Rücksicht auf den besonderen städtebaulichen Bestand nehmen und zugleich ausreichend Möglichkeiten zur Nachverdichtung eröffnen. Grundlage hierfür bilden die Vorgaben aus dem Konzept des Gestaltungshandbuchs „Nachverdichtungsmöglichkeiten in Siedlungsgebieten“. 

Die Verwaltung wird nun als nächsten Verfahrensschritt den Vorentwurf  für den Bebauungsplan Nr. 897 erarbeiten. Danach wird die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hierzu durchgeführt. Dies wird vorher bekannt gemacht. 

Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom heutigen Tag entnehmen.