„Kleiner Martinipark“ soll für Allgemeinheit geöffnet werden

06.03.2023 07:00 | Stadtplanung

Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 443 IV „Schäfflerbachstraße / Reichenberger Straße“ vom 06. März 2023 bis einschließlich 11. April 2023

Kleiner Martinipark und Umgebung. Foto: Hajo Dietz / Nürnberg Luftbild

Im Stadtteil Textilviertel, an der Ecke Reichenberger Straße / Schäfflerbachstraße, befindet sich der ökologisch und stadtgestalterisch wertvolle, bisher in Privatbesitz befindliche sogenannte „Kleine Martinipark“. Dieser wird momentan durch eine naturschutzfachliche Verordnung über den Landschaftsbestandteil „Kleiner Martinipark“ sowie den Bebauungsplan Nr. 443 IV „Schäfflerbachstraße / Reichenberger Straße“ vor einer Bebauung geschützt.

Mittlerweile hat die Stadt Augsburg durch einen aufschiebend bedingten Grundstückstausch eine Teilfläche des „Kleinen Martiniparks“ erworben. Dort soll künftig eine öffentlich nutzbare Parkanlage entstehen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 443 IV ist eine der Bedingungen für das Wirksamwerden des abgeschlossenen Tauschvertrages und somit Voraussetzung für die Schaffung der öffentlichen Parkanlage.

Der Stadtrat beschloss daher am 26. Januar 2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 443 IV. Im Zeitraum vom 06. März 2023 bis einschließlich 11. April 2023 liegt der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 443 IV im Flur des Stadtplanungsamtes öffentlich aus und kann zeitgleich im Internet abgerufen werden.

Details hierzu und zur Möglichkeit im Aufhebungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben, können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 24. Februar 2023 entnommen werden.