Kanäle und Stadtbäche werden abgelassen
Ab Samstag, 19. September, finden die jährlichen Herbstablässe der Augsburger Stadtbäche und Kanäle statt. So kann das Mobilitäts- und Tiefbauamt notwendige Baumaßahmen und Unterhaltsarbeiten durchführen.
Die Stadtbäche und Kanäle - hier der Schwallech - sind Teil des Augsburger UNESCO Welterbes. Zweimal im Jahr werden sie abgelassen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg
Für einen sicheren und gefahrlosen Wasserabfluss wird zudem Räumgut entnommen. Die Stadt Augsburg bittet alle Wasserkraftwerksbetreiber und sonstigen Unterhaltungspflichtigen an den Augsburger Stadtbächen, die diesjährigen Termine für die Bachablässe zu beachten.
Termine der Herbstablässe
Am Samstag, 19. September, um 7:30 Uhr starten die Ablässe auf der Lochbachseite. Betroffen sind dann Lochbach, Wolfsbach (Stadtgraben + Malvasierbach teilw. reduziert), Vorderer Lech, Mittlerer Lech, Hinterer Lech, Sparrenlech, Kaufbach, Schwallech, Stadtbach; Schäfflerbach und die Olympiakanustrecke. Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert; davon sind auch Jugendkanustrecke und TW 24 betroffen. Die Arbeiten laufen lochbachseitig bis Freitag, 2. Oktober, 7:30 Uhr.
Auf der Lechseite beginnen die Ablässe am Samstag, 17. Oktober, um 7:30 Uhr. Sie enden am Freitag, 30. Oktober um ca. 7:30 Uhr. Betroffen sind Hauptstadtbach, Neubach, Olympiakanustrecke, Herrenbach, Proviantbach, Hanreibach, Fichtelbach, Schäfflerbach, Kaufbach, Sparrenlech, Schwallech, Hinterer Lech, Mittlerer Lech, (Stadtgraben + Malvasierbach teilw. reduziert). Der Stadtbach ist reduziert, führt aber die volle Wassermenge des Lochbaches von ca. 3 Kubikmetern pro Sekunde.
Baustellen, die während der Ablässe-Zeiten von Anliegenden am Gewässer durchgeführt werden, müssen beim Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig angezeigt werden. Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG usw.).
Bäche werden mit Restwasser beaufschlagt
Aus Natur- und Tierschutzgründen werden alle abgelassenen Bäche für die oben genannten Ablässe-Zeiten mit Restwasser beaufschlagt. Die Menge des Restwassers und die daraus resultierenden Wasserstände richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Dabei ist die Restwassermenge auch von der Witterung (Regenwasser) abhängig. Durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten an den Wasserläufen können Schwankungen der Wassermengen nicht ausgeschlossen werden.
Diese Regeln gelten für Triebwerks- und Kraftwerksanlagen
Ebenso aus Gründen des Naturschutzes erfolgen sowohl die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe als auch der Wasserzulauf nach den Ablässen zeitlich gestaffelt. Während der Ablässe-Zeiten darf an den jeweils betroffenen Triebwerks- und Kraftwerksanlagen aus Sicherheitsgründen für die Unterlieger keine Stauhaltung vorgenommen werden. Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Kraftwerken und Stauhaltungen durch die Betreiber langsam beziehungsweise gestaffelt zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser in das Unterwasser abgegeben werden.
Speziell zum Ende der Bachablässe sind die Anlagen ausreichend zu besetzen, um Störfälle – etwa durch vermehrt auftretendes Schwemmgut – zu vermeiden. Werkskanal- und Triebwerksanlagen wie auch gewässerüber- und -unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen müssen überprüft und instandgehalten werden. Unterhaltungsarbeiten in und am Gewässer, wie zum Beispiel Instandhaltung der Uferwände, Gewässersohlen oder Räumung und Rückschnitt von Bewuchs, sind nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen – auch Anliegern – durchzuführen. (pm/swo)
Kontakt und Infos auf der Unterseite Bachablässe