Heckenschnitt: Diese Regeln gelten

27.10.2026 14:21 | Stadtgrün Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Damit Geh- und Radwege sowie Straßen sicher und uneingeschränkt genutzt werden können, müssen Hecken, Bäume und Sträucher an Grundstücksgrenzen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Die beste Zeit dafür liegt außerhalb der Vogelbrutzeit, zwischen Oktober und Februar. Wir informieren über die Vorgaben für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Gehweg mit Thuja-Hecke rechts und Baumreihe links

Hecken, Sträucher und Bäume verschönern das Stadtbild und bieten Tieren einen Lebensraum. Gleichzeitig dürfen sie den öffentlichen Verkehrsraum nicht beeinträchtigen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Überhängende Äste und Zweige schränken den öffentlichen Verkehrsraum ein. Sie können besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrende zum Hindernis werden. Auch Rettungsfahrzeuge und kommunale Dienstleistungen können dadurch beeinträchtigt werden.

Regelmäßig kontrollieren und schneiden: So geht’s

Die Stadt Augsburg empfiehlt Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken, entlang öffentlicher Verkehrsflächen ihre Hecken, Bäume und Sträucher regelmäßig zu kontrollieren. Gegebenenfalls ist ein Rückschnitt notwendig. Dabei gelten diese Grundsätze:

  • Anpflanzungen dürfen nicht in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hineinragen.
  • Überwuchs ist bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
  • Geh- und Radwege sind bis zu einer Höhe von 2,50 Metern freizuhalten.
  • Über Fahrbahnen ist eine Höhe von mindestens 4,50 Metern sicherzustellen.
  • Sichtbehinderungen an Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten sind zu vermeiden.

Im Bedarfsfall kann die Stadt einen Rückschnitt veranlassen.

Naturschutz beachten: Rückschnitte möglichst zwischen Oktober und Februar 

Zum Schutz brütender Vögel sind starke Rückschnitte zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich nicht zulässig. Erlaubt bleiben schonende Pflege- und Formschnitte. Die Stadt empfiehlt, notwendige Rückschnitte möglichst während der vogelbrutfreien Zeit durchzuführen. Denn Hecken, Sträucher und Bäume prägen nicht nur das Stadtbild, sie bieten auch wertvollen Lebensraum für Tiere. (pm/swo)

Weitere Informationen wie Hinweise zu Rückschnittzeiten, rechtlichen Vorgaben und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf augsburg.de/heckenschnitt

Zuletzt aktualisiert am: 27.10.2026