Friedhöfe: Winteröffnungszeiten und Verkehrskonzept an Allerheiligen

28.10.2025 11:50 | Rathaus Gärten, Zoo & Friedhöfe Bürgerservice & Rathaus

An Allerheiligen (Freitag, 1. November) werden die Friedhöfe stark besucht, deshalb gibt es andere Parkmöglichkeiten. Stellenweise wird auch die Verkehrsführung geändert. Ab Montag, 3. November, beginnen dann die verkürzten Winteröffnungszeiten auf den Augsburger Friedhöfen.

Blick auf herbstlichen Friedhof mit alten Grabmalen

An Allerheiligen und Allerseelen sind Friedhöfe besonders gut besucht. Deshalb gibt es darauf abgestimmte Park- und auch Verkehrsregelungen. Bild: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Winter-Öffnungszeiten

Die kommunalen Augsburger Friedhöfe (Westfriedhof, Nordfriedhof, Alter- und Neuer Ostfriedhof, Alter- und Neuer Friedhof Haunstetten sowie die Friedhöfe Göggingen, Bergheim und Inningen) sind von Montag, 3. November, bis Samstag, 28. Februar, täglich nur noch von 8 bis 17 Uhr zugänglich. Aus Sicherheitsgründen dürfen die städtischen Friedhöfe nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr betreten werden.

Die kirchlichen Friedhöfe sind folgendermaßen geöffnet:

Protestantischer Friedhof:
Allerheiligen: 7 bis 18 Uhr
2. November bis 28. Februar: 8 bis 17 Uhr

Hermanfriedhof:
Allerheiligen: 7 bis 19 Uhr
Allerseelen: 8 bis 17 Uhr

Kath. Friedhof in Kriegshaber:
Allerheiligen: 7 bis 20 Uhr
Allerseelen: 7 bis 20 Uhr

Besondere Regelungen im Verkehr

Von 30. Oktober bis 1. November gelten rund um die Friedhöfe besondere Verkehrsregeln, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Außerdem gibt es folgende Parkmöglichkeiten:

Westfriedhof: Die Graf-Bothmer-Straße, die Straße „Hinter den Gärten“ sowie der Mittlere Weg werden zur Einbahnstraße (Fahrtrichtung Stadtberger Straße zur Straße „Hinter den Gärten“). Parkmöglichkeiten um den Friedhof stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Das Parken ist auf der Westseite der Wilhelm-Wörle-Straße und auf der Nordseite der Pater-Roth-Straße zwischen Koboldstraße und Wilhelm-Wörle-Straße nicht erlaubt. Auch auf der Westseite der Ulrich-Schwarz-Straße und auf der Nordseite der Straße „Am Pferseer Feld“ ist das Parken nicht gestattet. Der Bereich vor dem Haupteingang (Rondell) wird für Fahrzeuge gesperrt.

Nordfriedhof: Parkmöglichkeiten bestehen unter anderem auf der Ostseite des Talweges und dem Parkplatz am Gablinger Weg. Das Parken ist nicht erlaubt: auf der Ostseite der Hirblinger Straße zwischen Anwesen Nr. 24 und Einmündung Thomas-Breit-Straße, sowie auf der Westseite des Talweges und auf dem Gablinger Weg.

Alter Ostfriedhof: In der Stätzlinger Straße wird auf Höhe des Friedhofeinganges und auf der Westseite der Zufahrtsstraße zum Alten Ostfriedhof im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße eine Kurzparkzone (Höchstparkdauer 1 Stunde) mit Parkscheibenpflicht eingerichtet.

Neuer Ostfriedhof: Parkmöglichkeiten bestehen auf dem Parkplatz neben dem Haupteingang. Außerdem besteht für die Friedhofsbesucher die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Neuen Ostfriedhof zu erreichen.

Hermanfriedhof: Auf der Nordseite der Ladehofstraße wird eine 2-Stunden-Kurzparkzone mit Parkscheibenpflicht eingerichtet.

Friedhof Göggingen: Parkmöglichkeiten sind auf dem Parkplatz am Friedhofweg sowie in der Parkbucht entlang der Apprichstraße vorhanden.

Neuer Friedhof Haunstetten: Auf der Westseite der Hopfenstraße zwischen Inninger Straße und Roggenstraße wird das Parken untersagt. Im übrigen Bereich der Hopfenstraße sowie in der Roggenstraße stehen Parkplätze zur Verfügung. (pm/swo)