Das Wasser aus Bächen und Kanälen wird abgelassen

05.09.2025 06:43 | Umwelt & Soziales

Ab Samstag, 13. September, wird das Wasser aus den Stadtbächen und Kanälen abgelassen. Hauptzweck der Ablässe sind notwendige Baumaßahmen und Unterhaltsarbeiten. Für Fische und andere Tiere verbleibt ausreichend Wasser.

Ein Kanal in der Altstadt. Im Vordergrund ein Baumzweig. Der Kanal führt wenig Wasser. Im Wasser stehen ein paar Leute

Auch in den Altstadt-Kanälen wird im Herbst das Wasser abgelassen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg bittet alle Wasserkraftwerksbetreiber und sonstigen Unterhaltungspflichtigen an den Augsburger Stadtbächen, die diesjährigen Termine für die Bachablässe zu beachten.

Herbstablässe: Lochbach- und Lechseite

Auf der Lechseite starten die Arbeiten am Samstag, 13. September. Sie laufen bis Montag, 29. September. Die betroffenen Gewässer sind:

  • Hauptstadtbach
  • Neubach
  • Olympiakanustrecke
  • Herrenbach
  • Proviantbach
  • Hanreibach
  • Fichtelbach
  • Schäfflerbach
  • Kaufbach
  • Sparrenlech
  • Schwallech
  • Hinterer Lech
  • Mittlerer Lech
  • Wolfsbach

Auf der Lochbachseite starten die Arbeiten am Samstag, 11. Oktober. Bis Donnerstag, 23. Oktober, sind sie abgeschlossen. Die betroffenen Gewässer sind:

  • Lochbach ab Neugrabenschleuse
  • Wolfsbach (Stadtgraben und Malvasierbach teilweise reduziert)
  • Vorderer, Mittlerer und Hinterer Lech
  • Sparrenlech
  • Kaufbach
  • Schwallech
  • Stadtbach
  • Schäfflerbach
  • Olympiakanustrecke, Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und das Triebwerk 24 sind betroffen)

Restwasser für Tiere und Pflanzen

Um Natur und Tiere zu schützen, verbleibt in allen abgelassenen Bäche etwas Wasser. Die Menge des Restwassers und die Wasserstände richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Dabei ist die Restwassermenge auch von der Witterung abhängig, etwa bei Regen. Durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten an den Wasserläufen können die Wassermengen schwanken.

Info für Kraftwerksbetreiber an Augsburger Stadtbächen

Baustellen, die während der Ablass-Zeiten von Anliegenden am Gewässer durchgeführt werden, müssen beim Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig angezeigt werden. Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG usw.).

Keine Stauhaltung während der Ablässe-Zeiten

Die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe erfolgt zeitlich gestaffelt, ebenso der Wasserzulauf nach den Ablässen. Auch hier liegt der Grund im Naturschutz Während der Ablass-Zeiten darf an den jeweils betroffenen Triebwerks- und Kraftwerksanlagen aus Sicherheitsgründen für die Unterlieger keine Stauhaltung vorgenommen werden. Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Kraftwerken und Stauhaltungen durch die Betreiber langsam bzw. gestaffelt zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser in das Unterwasser abgegeben werden.

Pflicht zur Durchführung von Unterhaltsarbeiten

Speziell zum Ende der Bachablässe sind die Anlagen ausreichend zu besetzen, um Störfälle (etwa durch vermehrt auftretendes Schwemmgut) zu vermeiden. Werkskanal- und Triebwerksanlagen wie auch gewässerüber- und -unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen müssen überprüft und instandgehalten werden. Unterhaltsarbeiten in und am Gewässer, wie zum Beispiel Instandhaltung der Uferwände, Gewässersohlen, Räumung und Rückschnitt von Bewuchs, sind nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen (auch Anliegern) durchzuführen. (pm/rs)