Corona-Testungen in Betrieben werden bescheinigt

21.05.2021 10:46 | Pressemitteilungen

Nachweis gilt für 24 Stunden ab der Test-Vornahme

  • Regelungen schließt Selbsttests mit ein
  • Anreiz für Mitarbeitende, sich testen zu lassen
  • Geringere Wartezeiten in Schnellteststationen

Mitarbeitende, die sich im Rahmen der betrieblichen Testangebotspflicht testen lassen, können sich das Ergebnis nun auch bescheinigen lassen. Der Nachweis gilt für 24 Stunden ab Vornahme der Testung, um beispielsweise kulturelle, gastronomische oder sportliche Angebote wahrzunehmen. Die Regelung schließt auch Selbsttests mit ein. Liegen die technischen Voraussetzungen vor, ist ein Selbsttest auch über Video durchführbar. Entscheidend ist, dass alle Arten von Testungen von dafür entsprechend ausgebildetem Personal beaufsichtigt bzw. ausgeführt werden. Mit der Regelung werden die Bundesregelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung jetzt auch in Bayern angewendet.

OB Eva Weber: „Wir brauchen dieses Signal“

Oberbürgermeisterin Eva Weber begrüßt diese Entscheidung: „Die Stadt Augsburg hatte sich hierzu bereits vorab in einer Anfrage an das zuständige Staatsministerium gewandt. Wir brauchen dieses Signal an alle Betriebe, die in den zurückliegenden Wochen eine eigene Testkompetenz aufgebaut haben.“

Wirtschaftsreferent Dr. Hübschle: „Gewinn für alle Beteiligten“

Wirtschaftsreferent Dr. Wolfgang Hübschle betont den Mehrfachnutzen der Regelung: „Dies ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Mitarbeitenden haben einen zusätzlichen Anreiz, sich testen zu lassen, was die Sicherheit in den Betrieben erhöht. Einzelhandel, Gastronomie und köpernahe Dienstleistungen profitieren davon, dass sich nun viele Menschen nicht erneut einem Schnelltest unterziehen müssen, wenn Sie die Angebote nutzen möchten. Und an den bestehenden Schnellteststationen bedeutet dies geringere Wartezeiten.“

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat für die Test-Bescheinigung ein Muster erstellt. Es steht unter augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/infos-fuer-unternehmen zum Download zur Verfügung. Das bayerische Landesamt für Datenschutz gibt ferner wichtige Informationen zum Umgang mit Corona-Testungen im Betrieb aus datenschutzrechtlicher Sicht lda.bayern.de/de/thema_corona_test.html