Corona-Pandemie: Ab Sonntag neue Regelungen

16.04.2021 11:15 | Umwelt & Soziales Bildung & Wirtschaft

Die 7-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Freitag den dritten Tag in Folge über dem Wert 200. Damit gelten ab Sonntag neue Regeln. "Click & Meet" im Einzelhandel ist nicht mehr möglich. Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. In Kitas ist Notbetrieb angesagt, in Schulen Distanzunterricht. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen. Der Schulbesuch ist jedoch nur mit negativem Testergebnis möglich.

Schnelltestzentrum Maximilianstraße. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Der Besuch von Schule und Hort ist ab Montag nur noch mit einem negativen Testergebnis möglich. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Die vom Robert-Koch-Institut für die Stadt Augsburg veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz hat am heutigen Freitag, 16. April, den dritten Tag in Folge den Inzidenz-Wert von 200 überschritten. Damit gelten die inzidenzabhängigen Regelungen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) ab dem 18. April 2021, 00:00 Uhr. Dies wurde in einer amtlichen Bekanntmachung der Stadt Augsburg heute, Freitag, bereits auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Damit ist ab Sonntag, 18. April, 0:00 Uhr, im Einzelhandel nur noch Einkaufen nach dem Prinzip „Click & Collect“ möglich. Alle anderen bislang bestehenden Regelungen gelten weiter – so auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr und die Regel zur Kontaktbeschränkung „ein Haushalt und eine weitere Person.“

Schule und Kita: So geht es weiter

Da im Gebiet der Stadt Augsburg die 7-Tage-Inzidenz weiterhin über 100 liegt, ist in der Woche vom 19. April 2021 bis zum Ablauf des 25. April 2021 der Schul- und Kitabetrieb nur eingeschränkt möglich. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung der Stadt Augsburg wurde bereits heute, Freitag, auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. 

Für Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen gilt die Notbetreuung, für Schulen grundsätzlich Distanzunterricht. Ausnahmen davon sind Klassen der Jahrgangsstufe 4, Abschlussklassen, 11. Klassen an Gymnasien, Fachoberschulen und die entsprechende Stufe an Abendgymnasien und Kollegs. Dort gilt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, Wechselunterricht und inzidenzunabhängig weiterhin die Pflicht zur Testung auf das Coronavirus.

Schulbesuch nur mit negativem Test

Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann den Schulbesuch antreten, wenn sie in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben, oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test nachweisen können. Letzterer kann ein PCR- oder ein POC-Antigenschnelltest sein, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird. Diese Tests können beispielsweise in ausgewählten Apotheken, Teststationen (www.augsburg.de/testen) und bei Ärzten durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest mit negativem Ergebnis ist für den Schulbesuch nicht zulässig. Gleiches gilt für die Notbetreuung in Kitas und in der Tagespflege. (pm/rs)