Briefwahl nur noch persönlich abgeben

06.03.2026 11:18 | Bürgerservice & Rathaus

Am Sonntag, 8. März, ist Kommunalwahl. Wer Briefwahl beantragt hat, sollte seine Unterlagen nicht mehr per Post zurückschicken, sondern persönlich in den Wahlbriefkasten An der Blauen Kappe 18 werfen. Wegen der Auszählung sind einige Ämter am 9. und 10. März nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Sechs Leute um einen Tisch, auf dem viele Papiere liegen

In sechsköpfigen Teams werden die Wahlscheine ausgezählt, wie hier bei der Kommunalwahl 2020. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Rund 60.000 Bürgerinnen und Bürger haben Briefwahl beantragt. Bis Donnerstagabend sind knapp 34.000 Briefwahlscheine im Wahlamt eingegangen. 

Wie kommt mein Briefwahlschein jetzt noch rechtzeitig an?

Wer den Briewahlschein noch zu Hause hat, sollte ihn jetzt nicht mehr in die Post geben. Ein rechtzeitiger Eingang ist nicht mehr sicher. Stattdessen bringen Briefwählende ihre Unterlagen bitte persönlich ins Bürgeramt und werfen sie in den Wahlbriefkasten. Das geht bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr.

Kann ich noch Briefwahl beantragen?

Wer noch Briefwahl beantragen möchte, kann das bis zum heutigen Freitagnachmittag, 15 Uhr, direkt im Bürgeramt An der Blauen Kappe 18 machen. Man kann die Unterlagen entweder mit nach Hause nehmen und bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr wieder bringen und persönlich einwerfen. Oder man füllt die Wahlscheine gleich vor Ort aus und wirft sie direkt in den Wahlbriefkasten.

Was mache ich, wenn ich am Wahltag krank werde?

Wer am Wahltag krank wird, kann eine andere Person bis 15 Uhr ins Wahlamt schicken. Diese Person braucht:

  • eine Vollmacht
  • den eigenen Ausweis
  • ein Attest oder einen Einweisungsschein der erkrankten Person.

Die bevollmächtigte Person bekommt die Wahlunterlagen ausgehändigt. Die ausgefüllten Wahlscheine müssen dann bis spätestens 18 Uhr in den Wahlbriefkasten geworfen werden. 

Stadtverwaltung nur eingeschränkt erreichbar

Für die Auszählung der Wahl sind viele städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz. Deshalb kann es am 9. und 10. März in der gesamten Stadtverwaltung zu Einschränkungen kommen. Das Bürgeramt (Bürgerbüros, Fahrerlaubnisbehörde und Sachgebiet Migration und Aufenthalt) sind an diesen Tagen geschlossen, ebenso das Standesamt. Das Fundbüro, die Sozialversicherung sowie der KFZ-Großkunden-Schalter sind geöffnet. 

Zahlreiche Leistungen können aber auch ohne Besuch im Amt erledigt werden. Diese finden Sie auf unserer Seite Online-Services. (pm/rs)

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