Aufhebung zweier Sanierungsgebiete in der Altstadt
Wer heutzutage durch die malerische Augsburger Altstadt spaziert, kann sich kaum vorstellen, dass dort früher einmal städtebauliche Missstände herrschten.
Nach mehreren Grundsatzbeschlüssen und einer Bürgerbeteiligung zur Durchführung einer Altstadtsanierung, beschloss der Stadtrat im Dezember 1976 den Beginn von vorbereitenden (Grob-)Untersuchungen für das gesamte Lech- und Ulrichsviertel und die Jakobervorstadt Süd. Auf der Basis dieser Grobuntersuchung wurde die Altstadt in mehrere Baublöcke, die künftigen Sanierungsgebiete, eingeteilt. Für diese wurden nach und nach Feinuntersuchungen durchgeführt. Die Feinuntersuchungen für die künftigen Sanierungsgebiete Altstadt Nr. 10 „Meister-Veits-Gäßchen“ und Altstadt Nr. 11 „Kappeneck“ wurden im April 1986 beschlossen. Daraufhin wurden für die beiden Gebiete Sanierungskonzepte entwickelt und mit den Beteiligten und Behörden abgestimmt.
Letztendlich wurde im März 1988 das Sanierungsgebiet Altstadt Nr. 10 „Meister-Veits-Gäßchen“ und im Oktober 1988 das Sanierungsgebiet Altstadt Nr. 11 „Kappeneck“ förmlich festgelegt.
Seitdem hat sich mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in diesem Bereich viel getan, so dass die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Altstadt Nr. 10 „Meister-Veits-Gäßchen“ und Altstadt Nr. 11 „Kappeneck“ für abgeschlossen erklärt werden konnten. Der Stadtrat fasste hierzu am 19. März 2021 einen Beschluss.
Durch die heutige Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg werden die beiden Sanierungssatzungen formell aufgehoben.