750 Jahre Augsburger Stadtrecht
Vor 750 Jahren wurde das erste Augsburger Stadtrecht niedergeschrieben. Damit ist es eines der ältesten schriftlichen Rechtsdokumente der Stadt. Bis Freitag, 13. Februar, ist das Originaldokument im Stadtarchiv zu sehen.
Das Augsburger Stadtarchiv beherbergt zahlreiche alte Dokumente. Unter ihnen ist auch das erste Augsburger Stadtrecht, das in diesem Jahr 750 Jahre alt wird. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg
Welche Rechte und Pflichten galten im mittelalterlichen Augsburg? Was durften König und Bischof? All das wurde im Stadtrecht von 1276 geregelt. Damals genehmigte König Rudolf von Habsburg, das Stadtrecht aufzuschreiben. Damit wurde Augsburg unabhängiger von der bischöflichen Herrschaft. Der Rat der Stadt gewann an Einfluss. Die Stadt kam einer bürgerlichen Selbstverwaltung näher.
Ein besonderer Aspekt: Das Dokument ist in deutsch verfasst und nicht, wie damals oft üblich, in Latein.
OB Eva Weber: „Wichtiges demokratisches Element“
„Dass dieses Stadtrecht bewusst in deutscher Sprache verfasst wurde, machte es für die Augsburger Stadtbürger verständlich – auch für jene, die kein Latein beherrschten“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. „Recht wurde damit zugänglich. Es wurde erklärbar, nachvollziehbar und diskutierbar. Die Volkssprache als Rechtssprache brachte ein wichtiges demokratisches Element in die städtische Politik. Mit anderen Worten: Wer die Regeln kennt, kann mitreden. Und wer mitreden kann, gehört dazu.“
Das Originaldokument von 1276 sowie weitere Schriften, die über Jahrhunderte zum Stadtrecht hinzukamen, können noch bis 13. Februar im Stadtarchiv bestaunt werden. (pm/lf)
Ausstellung 750 Jahre Stadtrecht vom 02.02. bis 13.02.2026
Wo? Stadtarchiv Augsburg, Zur Kammgarnspinnerei 11, 86153 Augsburg
Wann? Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 15 Uhr
Weitere Infos im Programm und auf der Website des Stadtarchivs