FAQs zum Bundeskinderschutzgesetz
Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Welche Straftaten sind für den § 72a SGB VIII relevant?
Wie erfolgt die Umsetzung?
Was ist die „Vereinbarung nach Maßgabe des § 72a SGB VIII“?
Wo kann mein Verein/Verband/Organisation die Vereinbarung finden?
Wer unterzeichnet die Vereinbarung?
Muss bei einem Vorstandswechsel die Vereinbarung neu unterschrieben werden?
Welche Personen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Wer muss das erweiterte Führungszeugnis beantragen? Wie und Wo?
Ab welchem Alter kann ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden?
Gibt es auch ein erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtliche Personen anderer Staatsangehörigkeiten?
Was kostet das erweiterte Führungszeugnis?
Was steht im erweiterten Führungszeugnis drin?
Wo muss das erweiterte Führungszeugnis zur Einsicht vorgelegt werden?
Muss die Einsichtnahme immer die vereinsvoritzende Person selbst machen?
Wer sieht das erweiterte Führungszeugnis der vereinsvorsitzenden Person ein?
Wie alt darf das erweiterte Führungszeugnis bei der Einsichtnahme sein?
Was passiert bei der Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses?
Wie wird die Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses dokumentiert?
Wann sind die Daten wieder zu löschen?
Darf ein erweitertes Führungszeugnis kopiert und abgeheftet werden?
Was passiert wenn die ehrenamtliche Person kein erweitertes Führungszeugnis vorlegt?
Wann muss ein erweitertes Führungszeugnis wieder vorgelegt werden?
Bei welchen Tätigkeiten sollte z.B. ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden?
Wer sollte bei einer Freizeit mit Übernachtung mit Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Was muss man machen, wenn kurzfristig eine ehrenamtliche Person ausfällt und kein Ersatz mit gültigem erweiterten Führungszeugnis gefunden wurde?
Welchen Schutz bietet das erweiterte Führungszeugnis?
Bei Fragen zu den Vereinbarungen, Schutzkonzepten und Schulungen:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Fachbereich Präventive Kinder- und Jugendhilfe
Halderstr. 23,
86150 Augsburg
Tel. 0821 324-2946
Tel. 0821 324-34492
Fax 0821 324-2984
E-Mail: Jugendschutz@augsburg.de