Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung

Je nach persönlicher Lebenssituation und gesundheitlichen Voraussetzungen ist die Wahl des Verhütungsmittels immer eine individuelle Entscheidung und eine Frage der Kosten.

Kostenübernahme von Langzeitverhütungsmitteln für Personen ab 22 Jahren

Auf Anfrage und nach vorheriger Beratung bei einer der drei staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen (Beratungsstelle im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg, pro familia Augsburg e.V., Donum Vitae e.V) können die Kosten für verschreibungspflichtige Langzeitverhütungsmittel übernommen werden. 

Darunter fallen z.B. 

  • Pille, 
  • Kupferspirale, 
  • Hormonspirale, 
  • Sterilisation bei Frauen und Männern 

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind ein gültiger Sozialleistungsbescheid (z.B. Jobcenterleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld) oder geringes Einkommen sowie der (Erst-)wohnsitz im Stadtgebiet Augsburg.

Die Mittel für die Kostenübernahme stammen aus freiwilligen Geldern der Stadt Augsburg, daher besteht kein Rechtsanspruch. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.



Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2026