Unterbringungsverwaltung/Obdachlosenunterbringung


Die Stadt Augsburg betreibt zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen zwei Notunterkünfte für alleinstehende Männer bzw. Frauen sowie Wohnungen für Familien mit minderjährigen Kindern. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Anspruch auf Unterbringung besteht. Dieser wird im Einzelfall geprüft. Die Unterbringung ist immer nur vorübergehend. Außerdem ist die Unterbringungsverwaltung zuständig für die Gebühren für die städtischen dezentralen Unterkünfte für Geflüchtete.


 

Unterbringungsverwaltung / Unterbringung von obdachlosen Familien mit minderjährigen Kindern

Adresse & Kontakte

Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Telefon Frau Stammberger (Leitung) 0821 324-34645
  Frau V. Kursawe 0821 324-34743
Fax   0821 324-2191
E-Mail   uebergangswohnen@augsburg.de

 

Öffnungszeiten


Telefonische Erreichbarkeit

Mo, Di, Mi 8:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Do  8:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr   8.30 – 12.00 Uhr

Persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung