Unterbringungsverwaltung/Obdachlosenunterbringung
Die Stadt Augsburg betreibt zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen zwei Notunterkünfte für alleinstehende Männer bzw. Frauen sowie Wohnungen für Familien mit minderjährigen Kindern. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Anspruch auf Unterbringung besteht. Dieser wird im Einzelfall geprüft. Die Unterbringung ist immer nur vorübergehend. Außerdem ist die Unterbringungsverwaltung zuständig für die Gebühren für die städtischen dezentralen Unterkünfte für Geflüchtete.
Unterbringungsverwaltung / Unterbringung von obdachlosen Familien mit minderjährigen Kindern
Adresse & Kontakte
Mittlerer Lech 5 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | Frau Stammberger (Leitung) | 0821 324-34645 |
Frau V. Kursawe | 0821 324-34743 | |
Fax | 0821 324-2191 | |
uebergangswohnen@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Mo, Di, Mi | 8:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 8:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr |
Fr | 8.30 – 12.00 Uhr |
Persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung
Übergangswohnheime für obdachlose Männer und Frauen
Weitere Links & Infos zu Hilfen
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